Riester-Bestandsvertrag ab 2027: Weiterlaufen lassen oder wechseln?
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, muss anders als Neueinsteiger erstmal gar nichts tun: Der Vertrag läuft nach 2027 automatisch mit den alten Bedingungen weiter. Aber „nichts tun” ist nicht automatisch die beste Entscheidung. Dieser Artikel ordnet ein, wann Weiterlaufen lassen sinnvoll ist — und wann sich ein genauerer Blick auf einen Wechsel lohnt.
Was automatisch passiert, wenn du nichts tust
Das pAV-Reformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026 — final verabschiedet) sieht Vertragsbestandsschutz vor: Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen unverändert nach den bisherigen Regeln weiter (§§ 10a, 79-99 EStG). Das umfasst Zulagen, Beitragsgarantie, garantierten Rentenfaktor und nachgelagerte Besteuerung. Kein Anbieterwechsel, keine Frist, kein Formular nötig.
Die Wechseloption ab 2027 — die Regeln stehen fest
Ein bestehender Riester-Vertrag lässt sich ab 1.1.2027 ins neue Altersvorsorgedepot überführen — förderunschädlich: Anders als bei einer Kündigung bleiben alle in der Ansparphase erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug erhalten. Übertragen wird der Geldwert des Vertrags (nicht die einzelnen Fondsanteile); der alte Anbieter liquidiert die Positionen, der neue legt den Betrag gemäß der gewählten Anlagestrategie neu an.
Auch die Gebühren sind gedeckelt: Der aufnehmende Anbieter darf für die Kapitalübernahme maximal 150 € Verwaltungspauschale berechnen. Der abgebende Riester-Anbieter darf bei einer Vertragslaufzeit unter 5 Jahren ebenfalls maximal 150 € verlangen — ab 5 Jahren ist der Wechsel für ihn kostenlos.
Wann Weiterlaufen lassen sinnvoll ist
Drei Situationen sprechen klar für den bestehenden Vertrag:
- Guter garantierter Rentenfaktor: Ältere Riester-Rentenversicherungen haben oft bessere Rentenfaktoren gesichert, als heute am Markt erzielbar wären — diese Konditionen gehen bei einem Wechsel verloren.
- Laufende Kinderzulagen: Wer noch viele Förderjahre mit Kinderzulage (300 Euro pro Kind) vor sich hat, verschenkt bei einem Wechsel bares Geld.
- Hohes Sicherheitsbedürfnis: Die 100-%-Beitragsgarantie ist ein Wert an sich für alle, die auf einen garantierten Sockel im Alter angewiesen sind.
Wann ein Wechsel geprüft werden sollte
Umgekehrt gibt es Konstellationen, in denen ein Wechsel genauer geprüft werden sollte:
- Hohe laufende Kosten: Klassische Riester-Versicherungsverträge liegen oft bei 2-4 % Effektivkosten. Das Altersvorsorgedepot hat beim Standardprodukt einen Kostendeckel von 1,0 % p.a.
- Geringer bisheriger Kapitalstand: Je weniger bereits angespart ist, desto kleiner der potenzielle Verlust bei einem Wechsel — und desto größer der relative Vorteil künftiger niedrigerer Kosten.
- Keine Kinderzulagen mehr relevant: Wenn die Kinder aus dem förderfähigen Alter raus sind, fällt einer der stärksten Gründe fürs Weiterlaufen weg.
Die schonende Zwischenlösung: Beitragsfreistellung statt Kündigung
Wer unsicher ist, muss nicht sofort kündigen. Eine Kündigung löst nach § 93 EStG eine „schädliche Verwendung” aus — alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, dazu kommen bei klassischen Verträgen oft Stornogebühren. Am Ende bleibt häufig nur ein Bruchteil der eingezahlten Beiträge übrig.
Die Beitragsfreistellung ist die deutlich schonendere Alternative: Der Vertrag ruht, es fließen keine neuen Beiträge — aber das bisher Angesparte inklusive Zulagen bleibt erhalten, ohne Rückzahlungspflicht. Das schafft Zeit, in Ruhe zu vergleichen, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 sinnvoll ist, ohne überstürzt zu handeln.
Beide Pfade mit deinen eigenen Zahlen gegenüberstellen — Zulagen, Steuervorteil, Kosten und Endkapital: Altersvorsorgedepot-Rechner.
Fazit
Die automatische Antwort „einfach weiterlaufen lassen” ist für viele Riester-Bestandskunden die richtige — aber nicht für alle. Ob ein bestehender Vertrag mit gutem Rentenfaktor Gold wert ist oder ein teurer Altvertrag mit wenig Substanz eher bremst, lässt sich nur anhand der individuellen Vertragsunterlagen (Rentenfaktor, Kostenquote, bisheriger Kapitalstand, verbleibende Kinderzulagenjahre) beurteilen. Ein Beratungsgespräch, das diese Zahlen konkret durchrechnet, ist hier sinnvoller als eine pauschale Entscheidung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Er basiert auf dem final verabschiedeten pAV-Reformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Angaben ohne Gewähr. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag nach 2027 kündigen?
Nein. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 27.3.2026 gilt Vertragsbestandsschutz: Alle vor dem 1.1.2027 abgeschlossenen Riester-Verträge laufen unverändert nach den alten Regeln weiter — Zulagen, Steuervorteile und Produktkonditionen bleiben erhalten. Es gibt keinen Zwang, den Vertrag zu kündigen oder umzustellen.
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag ins neue Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, ab 1.1.2027 — und die Regeln dafür stehen inzwischen fest (Bundesrats-Zustimmung 8.5.2026). Die Übertragung ist förderunschädlich: Zulagen und Steuervorteile aus der Ansparphase bleiben erhalten, es handelt sich rechtlich nicht um eine Kündigung. Der aufnehmende Anbieter darf maximal 150 € Verwaltungspauschale verlangen, der abgebende Riester-Anbieter bei unter 5 Jahren Vertragslaufzeit ebenfalls maximal 150 €, ab 5 Jahren ist der Wechsel kostenlos. Übertragen wird der Geldwert, nicht die konkreten Fondsanteile.
Was kostet die Kündigung eines Riester-Vertrags?
Bei Kündigung (schädliche Verwendung nach § 93 EStG) müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich fallen bei klassischen Versicherungsverträgen oft Stornogebühren an — nach Abzug bleibt häufig nur ein Bruchteil der eingezahlten Beiträge übrig. Eine Kündigung ist deshalb fast nie die günstigste Option.
Ist Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung?
Ja, und meist die bessere. Bei einer Beitragsfreistellung ruht der Vertrag, es werden keine neuen Beiträge eingezahlt — aber die bereits erhaltenen Zulagen und das angesparte Kapital bleiben erhalten, ohne Rückzahlungspflicht. Das eröffnet Zeit, in Ruhe zu prüfen, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 sinnvoll ist, ohne den Bestandsschutz zu verlieren.
Wann lohnt sich ein Wechsel vom Riester-Bestandsvertrag zum Altersvorsorgedepot?
Tendenziell eher bei hohen laufenden Kosten des bestehenden Vertrags (klassische Riester-Versicherungen liegen oft bei 2-4 % Effektivkosten), bei noch geringem angespartem Kapital (geringerer Verlust bei einem Wechsel) oder wenn keine Kinderzulagen mehr relevant sind. Wer dagegen einen guten garantierten Rentenfaktor gesichert hat oder noch viele Jahre Kinderzulage vor sich hat, fährt mit Weiterlaufen oft besser. Das lässt sich nur anhand der individuellen Vertragsdaten belastbar durchrechnen.
Quellen
- Bundestagsbeschluss pAV-Reformgesetz 27.3.2026 / Bundesrats-Zustimmung 8.5.2026 , Deutscher Bundestag / Bundesrat (2026)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Riester-Rente , Bundesministerium der Finanzen (2026)
- Stiftung Warentest — Riester aktuell , Stiftung Warentest (2026)