Altersvorsorgedepot Kosten: Was der 1-%-Kostendeckel wirklich bedeutet
Eine gute Förderung nützt wenig, wenn hohe laufende Kosten sie auffressen — genau das war einer der größten Kritikpunkte an klassischen Riester-Verträgen. Beim Altersvorsorgedepot hat der Gesetzgeber deshalb einen festen Kostendeckel eingezogen.
Der Kostendeckel: 1,0 % p.a. für das Standardprodukt
Jeder zertifizierte Anbieter muss ein staatlich definiertes Standardprodukt anbieten, dessen Gesamtkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt sind. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf 1,5 % vorgesehen — der Finanzausschuss des Bundestags hat den Deckel kurz vor der finalen Abstimmung im März 2026 weiter abgesenkt.
Wichtig: Der Deckel gilt für das Standardprodukt. Anbieter können daneben eigene, individuellere Varianten mit abweichender Kostenstruktur anbieten — etwa mit unterschiedlichen Garantie-Bausteinen oder aktiverer Fondsauswahl. Wer sich nicht aktiv für ein anderes Produkt entscheidet, landet automatisch im kostengünstigen Standardprodukt — ähnlich wie beim schwedischen PPM-System, das als Vorbild diente.
Einordnung: teuer oder günstig?
| Produkt | Typische Kosten p.a. | Staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Klassischer Riester-Versicherungsvertrag | 1,5–3 % effektiv | Ja (bis 175 € Grundzulage) |
| Altersvorsorgedepot-Standardprodukt | Max. 1,0 % | Ja (bis 540 € Grundzulage) |
| Reiner ETF-Sparplan (günstiger Broker) | 0,1–0,3 % (Fonds-TER) | Nein |
Gegenüber klassischen Riester-Versicherungsverträgen ist das Standardprodukt damit deutlich günstiger — ohne die Beitragsgarantie, die bei Riester einen erheblichen Teil der Kosten und der Renditebremse verursacht. Warum diese Garantie so teuer erkauft war, erklärt der Artikel zur Riester-Rente.
Gegenüber einem reinen ETF-Sparplan bei einem günstigen Broker liegt das Standardprodukt kostenseitig höher. Der entscheidende Unterschied: Die staatliche Förderung von bis zu 540 € pro Jahr (30 % auf den geförderten Eigenbeitrag) übersteigt einen Kostenunterschied von wenigen Zehntelprozent bei realistischen Anlagesummen bei weitem — der vollständige Vergleich beider Wege steht im Artikel Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Was noch offen ist
Update September 2026. Der 1,0-%-Deckel selbst ist nicht mehr offen: Er steht im Altersvorsorgereformgesetz, das am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 156).
Offen sind zwei andere Punkte, die in der Berichterstattung häufig vermischt werden:
- Die Produktzertifizierung. Die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern prüft jedes Produkt auf Übereinstimmung mit dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Das Verfahren läuft, öffentlich bestätigte Freigaben gab es bis September 2026 nicht. Erst damit wird aus einer angekündigten Kostenquote eine vertraglich zugesicherte.
- Die Verordnung zum öffentlichen Standarddepot. Das Gesetz erlaubt der Bundesregierung, einen öffentlichen Träger mit einem eigenen Standarddepot zu beauftragen. Diese Verordnung liegt laut Bundesfinanzministerium derzeit nicht vor. Sie betrifft ein zusätzliches staatliches Angebot — nicht den Deckel, der für die privaten Anbieter ohnehin gilt.
Erste konkrete Zahlen liegen inzwischen vor und unterschreiten den Deckel deutlich: Scalable Capital nennt 0,15 % p.a. für die ETF-Kosten (im Startjahr 0 %), quirion 0,07–0,08 % (Details und Reifegrad im Anbieter-Überblick).
Fazit
1,0 % p.a. ist ein spürbar niedrigerer Deckel als die effektiven Kosten vieler klassischer Riester-Verträge und macht das Standardprodukt zu einer soliden Basis-Option ohne aktiven Vergleichsaufwand. Wer noch kostenbewusster sein will, findet bei einzelnen Anbietern schon jetzt deutlich günstigere Zahlen — die endgültige Kostenlandschaft zeigt sich aber erst, wenn die ersten zertifizierten Produkte tatsächlich vorliegen und verglichen werden können.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Er gibt den Informationsstand von September 2026 wieder; einzelne Anbieterkonditionen werden erst mit der Produktfreigabe durch das Bundeszentralamt für Steuern verbindlich und können sich bis zum Start am 1.1.2027 noch ändern. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Was genau umfasst der 1-%-Kostendeckel?
Der Kostendeckel bezieht sich auf das Standardprodukt, das gesetzlich vorgeschrieben bei jedem zertifizierten Anbieter verfügbar sein muss. Er begrenzt die Gesamtkosten (Total Expense Ratio inklusive Verwaltung) auf maximal 1,0 % pro Jahr und steht seit der Verkündung des Altersvorsorgereformgesetzes am 29.5.2026 fest. Wie die Einhaltung im Einzelnen geprüft wird, zeigt sich mit den ersten Produktfreigaben durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Ist 1 % pro Jahr teuer oder günstig?
Im Vergleich zu klassischen Riester-Versicherungsverträgen (oft 1,5–3 % effektive Kosten durch Abschluss- und Verwaltungsgebühren) ist 1 % deutlich günstiger. Im Vergleich zu einem reinen ETF-Sparplan bei einem günstigen Broker (oft 0,1–0,3 % Fondskosten) ist es teurer — dafür kommt beim Altersvorsorgedepot aber die staatliche Förderung von bis zu 540 € pro Jahr obendrauf, die den Kostenunterschied in aller Regel deutlich übersteigt.
Bieten alle Anbieter nur das 1-%-Standardprodukt an?
Nein. Der Kostendeckel gilt nur für das staatliche Standardprodukt, das verpflichtend bei jedem zertifizierten Anbieter verfügbar sein muss. Daneben können Anbieter eigene, individuellere Produkte mit abweichenden Kosten anbieten — etwa mit unterschiedlichen Garantie-Varianten oder aktiverer Verwaltung. Erste Anbieter haben bereits eigene Kostensignale gegeben, teils sogar unterhalb des Deckels — Details dazu im [Anbieter-Überblick](/blog/altersvorsorgedepot-anbieter-vergleich/).
Warum wurde der Kostendeckel von 1,5 % auf 1,0 % gesenkt?
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah 1,5 % vor. Der Finanzausschuss des Bundestags hat den Deckel vor der finalen Abstimmung im März 2026 auf 1,0 % reduziert — mit dem Ziel, das Standardprodukt näher an die Kostenstruktur günstiger ETF-Sparpläne heranzuführen und die Förderung nicht durch hohe laufende Kosten aufzuzehren.
Quellen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) , Deutscher Bundestag / Bundesrat (2026)