Altersvorsorgedepot ab 2027: Das neue geförderte ETF-Depot — alle Details
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ein neues staatlich gefördertes Instrument: das Altersvorsorgedepot. Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge — und öffnet die staatliche Förderung erstmals für ETFs ohne Garantiezwang. Was steckt dahinter?
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zu Riester: Keine Beitragsgarantie mehr. Bisher mussten alle Riester-Produkte garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Diese Garantie hat die Rendite massiv gedrückt — und Riester unattraktiv gemacht.
Das neue Depot erlaubt vollständige Aktieninvestition — zum Beispiel in global gestreute ETFs. Wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann weiterhin Garantieprodukte wählen. Aber: Die Wahl liegt beim Sparer.
Die neue Zulagenförderung im Detail
Das Fördersystem wird grundlegend umgebaut:
| Eingezahlter Betrag/Jahr | Staatliche Zulage |
|---|---|
| 1 € – 360 € | 50 Cent pro Euro (= 50 % Förderquote) |
| 361 € – 1.800 € | 25 Cent pro Euro |
| Über 1.800 € | Keine weitere Zulage |
Maximale jährliche Grundzulage: 360 € × 0,50 + 1.440 € × 0,25 = 180 + 360 = 540 Euro/Jahr
Das ist deutlich mehr als die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro.
Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr — bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro (bisher musste ein Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttos erreicht werden, was viele Geringverdiener faktisch ausschloss).
Wer kann die Förderung nutzen?
Das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Riester war für Selbstständige praktisch geschlossen.
Damit wird das Altersvorsorgedepot erstmals ein universelles gefördertes Sparinstrument — unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
Das Standardprodukt: Günstig, simpel, staatlich definiert
Ein kostengünstiges Standardprodukt wird bei jedem Anbieter verfügbar sein. Die Kosten sind auf maximal 1,0 % p.a. gedeckelt. Das ist deutlich günstiger als viele bisherige Riester-Produkte, die durch Abschluss- und Verwaltungskosten oft 1,5–3 % p.a. effektiv kosteten.
Das Standardprodukt soll Orientierung bieten und Beratungsaufwand reduzieren — ähnlich dem schwedischen PPM-System, das als Vorbild gilt.
Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase
Bisher musste Riester-Kapital zu mindestens 70 % als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Das neue System erlaubt auch Zeitrenten — Auszahlung über einen definierten Zeitraum statt lebenslang. Das gibt mehr Kontrolle, verschiebt aber das Langlebigkeitsrisiko zurück auf den Sparer.
Was das rechnerisch bedeutet
Beispiel Berufseinsteiger, 28 Jahre, 150 Euro/Monat:
- Eigenbeitrag: 1.800 Euro/Jahr
- Staatliche Zulage: 180 + 360 = 540 Euro/Jahr
- Gesamtanlage: 2.340 Euro/Jahr
- Förderquote: 540 / 1.800 = 30 %
Über 35 Jahre bei 7 % Rendite (ETF, keine Garantiebremse): ca. 320.000 Euro Endvermögen.
Zum Vergleich: Bei einem klassischen Riester-Fondsparplan mit 1,5 % Kostenquote und Garantiebremse (Aktienanteil limitiert): ca. 190.000–220.000 Euro.
Wann kommt es — was man jetzt tun sollte
Start: 1. Januar 2027. Bis dahin gibt es noch keine neuen Verträge. Wer jetzt handelt, hat folgende Optionen:
- Warten bis 2027 und dann direkt ins neue System einsteigen
- Bestehenden Riester-Vertrag weiterführen — der läuft unverändert weiter
- Riester jetzt noch abschließen — warum das in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein kann, erklärt der nächste Artikel
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt: ETFs ohne Garantiezwang, höhere Zulagen, günstigeres Standardprodukt, offen für Selbstständige. Es macht staatlich geförderte Altersvorsorge erstmals attraktiv für Berufseinsteiger, die renditeorientiert anlegen wollen. Der entscheidende Schritt: 2027 abwarten und dann handeln — oder bereits jetzt mit einem provisorischen ETF-Sparplan die Basis legen, die dann ins geförderte System überführt werden kann.
Dieser Artikel basiert auf dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026. Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats. Angaben ohne Gewähr — die finale Ausgestaltung kann sich noch ändern. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein neues staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab 1.1.2027 die Riester-Rente für Neuverträge ersetzt. Beschlossen vom Bundestag am 27.3.2026 (pAV-Reformgesetz). Anders als Riester: keine Pflicht zur Beitragsgarantie — volle Aktienquote über breit gestreute ETFs möglich. Staatliche Zulage wird gestaffelt gezahlt (bis 540 €/Jahr Grundzulage + 300 €/Kind). Öffnung für Selbstständige. Kosten auf 1 % p.a. beim Standardprodukt gedeckelt — inspiriert vom schwedischen PPM-System.
Wie viel Zulage bekomme ich beim Altersvorsorgedepot?
Gestaffeltes Zulagenmodell: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent pro Euro = 180 €. Für die nächsten 1.440 € (bis 1.800 € Jahresbeitrag) zahlt der Staat 25 Cent pro Euro = 360 €. Maximale Grundzulage: 540 €/Jahr. Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind, bereits ab 25 € Monatsbeitrag. Bei 2 Kindern: 540 + 600 = 1.140 € Zulage/Jahr — Förderquote 63 % auf 1.800 € Eigenbeitrag. Auszahlung der Zulagen direkt in das Depot vom Staat.
Sollte ich jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließen?
In den meisten Fällen nein, aber mit Ausnahmen: Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter — Zulagen, Steuervorteile, Kapital bleiben erhalten. Neue Riester-Abschlüsse bis Ende 2026 sind theoretisch noch möglich, aber meist nicht sinnvoll wegen niedriger Rendite durch Beitragsgarantie (2025: Garantiezins 0,25 %). Ausnahmen: sehr konservative Anleger, die Garantie brauchen; Selbstständige gar nicht förderberechtigt bei Riester. Wer heute sparen will: ETF-Sparplan ohne Förderung, 2027 dann Umstieg ins Altersvorsorgedepot.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Riester war für Selbstständige faktisch geschlossen — nur mittelbar förderberechtigt über einen riesterfähigen Ehepartner. Das Altersvorsorgedepot öffnet staatliche Zulagen-Förderung erstmals auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, unabhängig von Pflichtversicherung in der GRV. Damit wird das Altersvorsorgedepot ein universelles Instrument — neben der weiter bestehenden Rürup-Rente mit Sonderausgabenabzug (§ 10 EStG) für Hochverdiener.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestandsschutz: Alle vor dem 31.12.2026 abgeschlossenen Riester-Verträge laufen unverändert weiter — Zulagen, Steuervorteile, Produktmerkmale (Beitragsgarantie, Rentenpflicht) bleiben gemäß AltZertG bestehen. Kein Zwang zum Wechsel. Optional: Wechselmöglichkeit ins neue Altersvorsorgedepot ab 2027 geplant — Detailregelung noch offen (Stand Bundestagsbeschluss März 2026). Sinnvoll wäre Wechsel bei stark kostenbelasteten Riester-Versicherungen, weniger sinnvoll bei schon angesparten Fondssparplänen mit niedrigen Kosten.
Quellen
- Bundestagsbeschluss pAV-Reformgesetz 27.3.2026 , Deutscher Bundestag (2026)
- Reform der privaten Altersvorsorge — FAQ zum Altersvorsorgedepot , Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2026)
- Gutachten zur Reform der privaten Altersvorsorge , Fokusgruppe private Altersvorsorge, BMF (2023)