Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Erstmals staatliche Förderung ohne Umweg

Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Erstmals staatliche Förderung ohne Umweg


Riester war für Selbstständige nie wirklich gemacht. Wer keine Rentenversicherungspflicht hatte, kam bestenfalls über einen riesterberechtigten Ehepartner mittelbar an die Förderung — DIW-Zahlen von 2023 zeigen, dass rund 45 % der Solo-Selbstständigen von Altersarmut bedroht sind. Mit dem Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027 ändert sich das grundsätzlich: Erstmals gibt es eine staatliche Zulagenförderung, die nicht an den Beschäftigungsstatus gekoppelt ist.

Warum Riester für Selbstständige praktisch nie funktionierte

Riester-Förderung nach § 10a EStG setzt eine unmittelbare Berechtigung voraus — vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die meisten Selbstständigen sind das nicht (Ausnahmen: bestimmte Handwerker, Lehrer, Künstler über die Künstlersozialkasse). Ohne unmittelbare Berechtigung blieb nur die mittelbare Riester-Berechtigung über einen Ehepartner, der selbst pflichtversichert ist — für Singles oder beide selbstständige Partner in einer Beziehung schlicht keine Option.

Was sich mit dem Altersvorsorgedepot ändert

Das neue Fördersystem koppelt die Zulage nicht mehr an den sozialversicherungsrechtlichen Status. Die Zulage ist gestaffelt: 50 Cent pro Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 Euro — macht maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr, plus 300 Euro pro Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus — für junge Gründer relevant, weil auch dieser Bonus nicht mehr an den Beschäftigungsstatus gekoppelt ist. Diese Förderung steht Selbstständigen ab 2027 direkt offen, unabhängig davon, ob sie in der GRV pflichtversichert sind.

Altersvorsorgedepot vs. Rürup: zwei unterschiedliche Hebel

Für Selbstständige war Rürup (Basisrente, § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG) bisher das einzige echte staatlich geförderte Instrument. Beide Produkte funktionieren fördertechnisch grundlegend anders:

MerkmalRürup / BasisrenteAltersvorsorgedepot
FörderartSonderausgabenabzug (§ 10 EStG)Zulage (direkt gutgeschrieben)
Wirkt am stärksten beihohem Grenzsteuersatz (ab ca. 30 %)mittlerem/schwankendem Einkommen
Höchstbetrag 202529.344 € (Ledige) / 58.688 € (Verheiratete)1.800 € förderfähiger Eigenbeitrag/Jahr
Auszahlunglebenslange Leibrente, kein KapitalwahlrechtRente oder Zeitrente, mehr Flexibilität
Kapitalanlageje nach Anbieter, oft mit GarantiekomponenteETF-Option ohne Beitragsgarantie möglich

Der Unterschied ist entscheidend für die Wahl: Ein Grenzsteuersatz von 42 % macht Rürup über den Steuerabzug hochattraktiv. Bei einem Gewinn knapp über dem Grundfreibetrag oder in einem schwachen Geschäftsjahr greift der Steuerabzug dagegen kaum — hier zieht die Zulagenlogik des Altersvorsorgedepots stärker.

Für wen sich das Depot ab 2027 besonders lohnt

Drei Gruppen profitieren überdurchschnittlich:

  • Berufseinsteiger-Selbstständige mit noch niedrigem Gewinn, für die ein Steuerabzug wenig bringt, eine Zulage aber schon
  • Selbstständige mit schwankendem Einkommen, weil kein starrer Mindestbeitrag wie beim alten Riester-System gilt
  • Familien, wegen der Kinderzulage von 300 Euro pro Kind ab 25 Euro Monatsbeitrag

Für etablierte Selbstständige mit hohem, stabilem Gewinn bleibt Rürup wegen des Steuerabzugs oft das stärkere Einzelinstrument — häufig sinnvoll als Kombination mit dem neuen Depot.

Was Selbstständige jetzt schon tun können

Bis 2027 gibt es noch keine Verträge im neuen System. Wer nicht warten will, kann parallel einen provisorischen ETF-Sparplan ohne Förderung aufbauen und 2027 prüfen, ob eine Übertragung ins geförderte Depot sinnvoll ist. Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung (§ 7 SGB VI) bleibt davon unberührt und sichert zusätzlich Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenschutz ab, den ein reines Depotprodukt nicht bietet.

Fazit

Für Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot mehr als ein neues Produkt — es ist der erste echte Zugang zu einer staatlichen Zulagenförderung, unabhängig vom Ehepartner oder einer Ausnahmeregelung. Ob sich Rürup, Depot oder eine Kombination aus beidem lohnt, hängt von Gewinnhöhe, Steuerprogression und Liquiditätsbedarf ab — das lässt sich nur im persönlichen Gespräch anhand der eigenen Zahlen durchrechnen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Er basiert auf dem final verabschiedeten pAV-Reformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026). Angaben ohne Gewähr. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen?

Ja — das ist eine der zentralen Neuerungen. Anders als bei Riester (§ 10a EStG, an Rentenversicherungspflicht oder mittelbare Berechtigung über den Ehepartner gekoppelt) ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot ab 1.1.2027 unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Freiberufler, Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige können die gestaffelte Zulage direkt beanspruchen, ohne Umweg über einen Ehepartner oder eine Ausnahmeregelung nach § 2 SGB VI.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als Rürup für Selbstständige?

Das hängt vom Grenzsteuersatz ab. Rürup wirkt über den Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG, 2025 bis 29.344 € pro Person) — je höher der Steuersatz, desto größer der Effekt, besonders ab rund 30 % Grenzsteuersatz. Das Altersvorsorgedepot wirkt über Zulagen (50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent bis 1.800 €) — das lohnt sich unabhängig vom Steuersatz und ist bei mittlerem oder schwankendem Gewinn oft die stärkere Förderquote. Für viele Selbstständige ist eine Kombination aus beidem sinnvoll.

Kann ich Altersvorsorgedepot und Rürup gleichzeitig besparen?

Ja, beide Instrumente schließen sich nicht aus. Rürup bleibt als Steuerhebel mit hohem Absetzungsbetrag bestehen, das Altersvorsorgedepot kommt als zulagengefördertes, flexibleres Instrument mit ETF-Option hinzu. Sinnvolle Aufteilung hängt von Gewinnhöhe, Steuerprogression und Liquiditätsbedarf ab — pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Was gilt für Selbstständige mit stark schwankendem Einkommen?

Das Altersvorsorgedepot verlangt keinen Mindestbeitrag wie die bisherige Riester-Regel (4 % des Vorjahresbruttos). Einzahlungen können jährlich angepasst werden, die Zulage wird nur auf den tatsächlich eingezahlten Betrag berechnet. Das passt strukturell besser zu unregelmäßigem Selbstständigen-Einkommen als das alte Riester-System, das faktisch ohnehin kaum zugänglich war.

Ersetzt das Altersvorsorgedepot die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung?

Nein. Die freiwillige GRV (§ 7 SGB VI, 2025 mind. 103,42 €/Monat) sichert zusätzlich Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenschutz — Leistungen, die ein reines Depotprodukt nicht abbildet. Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein für den Kapitalaufbau, kein Ersatz für die soziale Absicherung der GRV.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) § 2 Versicherungspflicht Selbstständiger , Bundesministerium der Justiz (2025)
  2. Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben Altersvorsorge , Bundesministerium der Justiz (2025)
  3. Reform der privaten Altersvorsorge — FAQ zum Altersvorsorgedepot , Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2026)
  4. Altersvorsorge Selbstständiger — Verbreitung und Risiken , Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (2023)