Altersvorsorge für Selbstständige: Wer muss, wer kann, wer sollte
Wer angestellt ist, zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer selbstständig ist, muss das selbst regeln — oder landet im Alter ohne ausreichende Absicherung. Das Risiko ist real: Altersarmut betrifft in Deutschland überproportional Selbstständige ohne private Vorsorge.
Wer muss Pflichtbeiträge zahlen?
Nicht alle Selbstständigen sind frei von der Rentenversicherungspflicht. Einige Berufsgruppen sind pflichtversichert:
- Handwerker (erste 18 Jahre der Selbstständigkeit)
- Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen (sofern selbstständig tätig)
- Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (arbeitnehmerähnlich)
Wer nicht pflichtversichert ist, hat die freie Wahl — aber auch die volle Verantwortung.
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das lohnt sich besonders:
- Wenn du Rentenpunkte aus früheren Angestelltenjahren hast und sie aufstocken willst
- Wenn du die 5-jährige Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllt hast (sonst verfallen die Ansprüche)
- Wenn du von der Erwerbsminderungsrente profitieren möchtest
Der Beitrag ist flexibel: du kannst den Mindestbeitrag zahlen (ca. 100 Euro/Monat) oder bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen.
Rürup-Rente (Basisrente): Steuerlich attraktiv für Selbstständige
Die Rürup-Rente ist das einzige staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt, das Selbstständige voll nutzen können. Riester ist für Angestellte und Beamte konzipiert.
Vorteil: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar — bis zu 29.344 Euro (2025, Einzelperson). Bei einem Steuersatz von 42 % bedeutet das eine erhebliche Steuerentlastung.
Nachteil: Das Kapital ist gebunden — keine Auszahlung als Einmalbetrag, keine Kündigung, nicht beleihbar. Erst ab 62 Jahren als monatliche Rente.
Für Selbstständige mit hohem Einkommen und hohem Steuersatz ist die Rürup-Rente eine der effizientesten Sparformen überhaupt.
Was die Rürup-Rente im Detail bedeutet, erklärt dieser Artikel.
ETF-Sparplan als Ergänzung oder Alternative
Wer maximale Flexibilität will, investiert privat — ohne steuerliche Förderung, aber ohne Bindung. Ein ETF-Depot ist jederzeit zugänglich, kündbar und vererbbar.
Der Nachteil: Keine Steuerersparnis beim Einzahlen. Dafür volle Kontrolle.
Die meisten Finanzplaner empfehlen für Selbstständige eine Kombination: steueroptimierte Säule (Rürup) für einen Teil der Vorsorge, flexibles Depot für den Rest.
Wie viel sollten Selbstständige zurücklegen?
Als Faustregel: 20–30 % des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge. Das ist deutlich mehr als die 10–15 %, die für Angestellte empfohlen werden — weil keine Arbeitgeberbeiträge kommen und die gesetzliche Rente fehlt oder minimal ist.
Bei schwankendem Einkommen (typisch für Selbstständige): In guten Monaten mehr, in schlechten weniger — aber nie auf null. Ein automatischer Dauerauftrag in ein Depot oder eine Rürup-Police hilft, die Disziplin zu halten.
Fazit
Selbstständige tragen das volle Altersvorsorgerisiko selbst — das ist Freiheit und Verantwortung zugleich. Wer das ignoriert, riskiert Altersarmut trotz eines erfolgreichen Berufslebens.
Welche Kombination aus freiwilliger GRV, Rürup und privatem Depot für deine Situation optimal ist, hängt von Einkommen, Steuersatz und Zeithorizont ab. Ein Beratungsgespräch hilft, das konkret durchzurechnen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Grundsätzlich nein — aber § 2 SGB VI listet Pflichtversicherte: Handwerker (erste 18 Jahre nach Gewerbeanmeldung), Lehrer und Erzieher ohne eigene Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen, selbstständige Künstler und Publizisten (über Künstlersozialkasse nach KSVG), arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und ohne Angestellte. Finanzberater und IT-Freelancer sind in der Regel nicht pflichtversichert — tragen das Altersvorsorgerisiko aber komplett selbst.
Wie hoch sind die Rürup-Beiträge steuerlich absetzbar?
Höchstbetrag 2025 nach § 10 Abs. 3 EStG: 29.344 € für Einzelpersonen, 58.688 € für Zusammenveranlagte (gekoppelt an Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung). 100 % der Einzahlungen sind 2025 als Sonderausgaben absetzbar (stufenweise seit 2005 von 60 % auf 100 % gestiegen). Bei Grenzsteuersatz 42 % plus Soli bedeutet eine 10.000-€-Einzahlung rund 4.400 € Steuerersparnis. Nachgelagerte Besteuerung: Rentenbezug zu 100 % steuerpflichtig ab Rentenbeginn 2040.
Was ist der Unterschied zwischen Rürup und freiwilliger GRV?
Rürup (Basisrente, § 10 EStG): Private Versicherung, Kapital gebunden, keine Auszahlung als Einmalbetrag, nicht pfändbar, nicht vererbbar (außer über Zusatzbausteine), steuerlich abziehbar. Freiwillige GRV (§ 7 SGB VI): Staatlich, erwirbt Rentenpunkte, aktuelle Rentenformel unsicher, aber Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenschutz inklusive, Mindestbeitrag 103,42 €/Monat (2025). Beide steuerlich ähnlich behandelt, aber GRV politisch risikobehaftet, Rürup vertraglich fix.
Wie viel sollten Selbstständige für die Rente sparen?
20–30 % des Nettoeinkommens. Hintergrund: Angestellten-Sparrate von 10–15 % deckt die Lücke, die nach dem gesetzlichen Rentenbeitrag (18,6 % brutto, paritätisch zur Hälfte mit Arbeitgeber) bleibt. Selbstständige haben weder Arbeitgeberanteil noch gesetzliche Rente automatisch, müssen also doppelt so viel aus eigenem Einkommen vorsorgen. Bei 3.500 € Netto bedeutet das 700–1.050 €/Monat — idealerweise aufgeteilt auf Rürup (Steuervorteil) und Depot (Flexibilität).
Was ist, wenn ich schwankendes Einkommen als Selbstständiger habe?
Flexible Modelle nutzen: Rürup-Verträge erlauben Zuzahlungen und Beitragsanpassungen (meist jährlich); freiwillige GRV kann jeden Monat neu festgelegt werden (§ 163 SGB VI); ETF-Sparpläne sind jederzeit pausierbar. Strategie: Im Jahresabschluss nach Gewinnermittlung entscheiden, wie viel in Rürup fließt (Steuerersparnis noch rückwirkend bis 31.12. nutzbar). In guten Monaten Sonderzahlungen ins Depot, in schwachen Monaten Mindestbeitrag aufrechterhalten, um Disziplin und Kapitalaufbau zu sichern.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) § 2 Versicherungspflicht Selbstständiger , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Sonderausgaben Altersvorsorge , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Altersvorsorge Selbstständiger — Verbreitung und Risiken , Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (2023)