Altersvorsorgedepot Auszahlung: Zeitrente, Verrentung oder Kombination?

Altersvorsorgedepot Auszahlung: Zeitrente, Verrentung oder Kombination?


Bis zur Auszahlungsphase sind es beim Altersvorsorgedepot noch ein paar Jahre — aber die Entscheidung, wie das angesparte Kapital am Ende fließen soll, lohnt sich früh zu kennen. Anders als bei der klassischen Riester-Rente bist du nicht auf eine einzige Auszahlungsform festgelegt.

Wann die Auszahlungsphase beginnt

Frühestens mit 65 Jahren, spätestens musst du bis 70 mit der Auszahlung starten. Innerhalb dieses Fensters entscheidest du selbst, wann genau du beginnst — anders als bei manchen klassischen Rentenversicherungen mit fest vereinbartem Rentenbeginn.

Die drei Auszahlungsoptionen im Überblick

1. Auszahlplan (Zeitrente)

Das Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt — mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Vorteil: planbare, meist höhere monatliche Raten als bei der Verrentung, weil kein Versicherer das Langlebigkeitsrisiko einpreist. Der Nachteil: Lebst du länger als der vereinbarte Auszahlungszeitraum, ist das Kapital irgendwann aufgebraucht.

2. Verrentung (Leibrente)

Das Kapital wird zu Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt — sie läuft weiter, egal wie alt du wirst. Das ist die klassische Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko, wie sie auch die gesetzliche Rente oder eine Riester-Verrentung bieten. Der Preis dafür: eine niedrigere monatliche Rate im Vergleich zum Auszahlplan, und das Restkapital ist im Todesfall in der Regel nicht mehr vererbbar — es sei denn, es wurde vertraglich eine Rentengarantiezeit vereinbart.

3. Kombination: bis zu 30 % Einmalzahlung plus Verrentung

Zu Rentenbeginn lassen sich bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen, der Rest wird lebenslang verrentet. Das eignet sich für alle, die zum Renteneintritt eine größere Ausgabe planen — Restschuld auf die Immobilie, eine größere Anschaffung — aber trotzdem eine laufende Grundabsicherung behalten wollen.

Welche Option passt wann?

SituationTendenziell passende Option
Konkreter Kapitalbedarf zu Rentenbeginn (Immobilie, Schulden)Kombination mit 30 % Einmalzahlung
Hohes Sicherheitsbedürfnis, lange Lebenserwartung in der FamilieVerrentung
Wunsch nach höheren Raten, Kapital soll planbar „reichen”Auszahlplan bis 85
Vererbungswunsch für nicht verbrauchtes KapitalAuszahlplan (Restkapital vererbbar) statt Verrentung

Diese Abwägung ähnelt der Entscheidung bei anderen Altersvorsorge-Produkten mit Wahlrecht — wie sich Einmalzahlung und monatliche Rente bei der Betriebsrente gegenüberstehen, zeigt der Vergleich zur bAV-Auszahlung, auch wenn die konkreten Regeln beim Altersvorsorgedepot eigenständig sind.

Besteuerung: nachgelagert in allen drei Fällen

Für den geförderten Anteil des Kapitals (bis 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr plus Zulagen) gilt bei allen drei Auszahlungsformen dieselbe Logik: nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung. Freiwillige Mehreinzahlungen darüber hinaus werden anders behandelt — nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, mit eigenen Regeln je nach Auszahlungsform. Die vollständige Aufschlüsselung steht im Artikel zur Besteuerung des Altersvorsorgedepots.

Fazit

Die Wahl zwischen Auszahlplan, Verrentung und der 30-%-Kombination ist am Ende eine Frage von Sicherheitsbedürfnis gegen Flexibilität: Wer maximale Planungssicherheit bis zum Lebensende will, verrentet. Wer höhere Raten und Vererbbarkeit wichtiger findet als den Langlebigkeitsschutz, wählt den Auszahlplan. Und wer zum Renteneintritt konkreten Kapitalbedarf hat, kombiniert beides. Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht — die Entscheidung hängt an Gesundheit, Familienplanung und den eigenen finanziellen Zielen zum Rentenbeginn und sollte mit den dann aktuellen Zahlen durchgerechnet werden.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Er basiert auf dem final verabschiedeten pAV-Reformgesetz (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026); Details der praktischen Umsetzung können sich bis zum Start am 1.1.2027 noch konkretisieren. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Frühestens ab 65 Jahren, spätestens musst du mit der Auszahlung bis 70 beginnen. Das ist enger gefasst als bei einem freien ETF-Depot, aber flexibler als die feste Rentenpflicht klassischer Riester-Versicherungen, weil du innerhalb dieses Fensters selbst wählst, wann genau du startest.

Was ist der Unterschied zwischen Auszahlplan und Verrentung?

Der Auszahlplan (Zeitrente) zahlt über einen festgelegten Zeitraum von mindestens bis zum 85. Lebensjahr aus — planbare Raten, aber ohne Schutz, falls du deutlich länger lebst. Die Verrentung (Leibrente) wandelt das Kapital in eine lebenslange Zahlung um, die nie endet, egal wie alt du wirst — dafür fällt die monatliche Rate niedriger aus, weil der Versicherer das Langlebigkeitsrisiko trägt, und das Restkapital ist in der Regel nicht mehr vererbbar.

Kann ich mir einen Teil als Einmalzahlung auszahlen lassen?

Ja, bis zu 30 % des Kapitals können zu Rentenbeginn als Einmalzahlung entnommen werden, der Rest wird verrentet. Das ist ein guter Kompromiss für alle, die eine größere Anschaffung oder Schuldentilgung zum Renteneintritt planen, aber trotzdem eine laufende Grundabsicherung wollen.

Werden alle drei Auszahlungsformen gleich besteuert?

Für den geförderten Anteil (bis 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr) gilt in allen drei Fällen die nachgelagerte Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz — Auszahlplan, Verrentung und die Einmalzahlung im Rahmen der 30-%-Option gleichermaßen. Für freiwillige Mehreinzahlungen über die geförderte Grenze hinaus gelten abweichende Regeln, die der Artikel zur [Besteuerung des Altersvorsorgedepots](/blog/altersvorsorgedepot-steuern-versteuerung/) im Detail erklärt.

Quellen

  1. Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) , Deutscher Bundestag / Bundesrat (2026)