Wie lange ALG1? Bezugsdauer-Tabelle nach Alter und Versicherungszeit
Beim Arbeitslosengeld 1 geht es nicht nur darum, wie viel kommt — sondern auch, wie lange. Für die finanzielle Planung im Fall einer Arbeitslosigkeit ist die Bezugsdauer mindestens so wichtig wie die monatliche Höhe. Sie entscheidet darüber, ob die Phase überbrückbar ist oder nicht.
Wovon hängt die ALG1-Bezugsdauer ab?
Zwei Größen bestimmen, wie lange ALG1 gezahlt wird:
- Versicherungspflichtzeit in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung
- Alter bei Entstehung des Anspruchs
Versicherungspflichtzeit zählt jeder Monat, in dem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden — also normalerweise jeder Monat sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Nicht zählen: Selbstständigkeit ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung, Minijobs und Zeiten ohne Versicherungsbeiträge.
ALG1-Bezugsdauer-Tabelle nach Versicherungszeit und Alter
Die folgende Tabelle ist die zentrale Übersicht aus § 147 SGB III:
| Versicherungszeit (Monate) | Alter | Bezugsdauer ALG1 |
|---|---|---|
| 12 | beliebig | 6 Monate |
| 16 | beliebig | 8 Monate |
| 20 | beliebig | 10 Monate |
| 24 | beliebig | 12 Monate |
| 30 | ab 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 | ab 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 | ab 58 Jahre | 24 Monate |
Das ist eine Stufenfunktion: Wer 23 Monate versicherungspflichtig war, bekommt 10 Monate ALG1 (nicht 11,5). Die nächsthöhere Stufe greift erst beim Erreichen der Schwelle.
Für die meisten Berufstätigen unter 50 Jahren liegt die maximale Bezugsdauer bei 12 Monaten — vorausgesetzt, sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Anwartschaftszeit: die Eintrittsschwelle
Bevor überhaupt eine Bezugsdauer ausgerechnet wird, muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Nach § 142 SGB III gilt: 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate vor Antragstellung.
Wichtig:
- Die 12 Monate müssen nicht zusammenhängend sein
- Die Rahmenfrist von 30 Monaten ist nicht die gleiche wie der 5-Jahres-Zeitraum für die Bezugsdauer
- Zeiten in Elterngeldbezug, Pflegezeit oder Krankengeld zählen als Versicherungszeiten
Wer diese Schwelle nicht erreicht — z. B. Berufseinsteiger nach kurzer Beschäftigung oder Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung — hat keinen ALG1-Anspruch und ist auf das Bürgergeld verwiesen.
Die Sonderregelungen ab 50, 55 und 58
Ältere Arbeitnehmer haben statistisch deutlich längere Suchzeiten nach einer neuen Stelle. Der Gesetzgeber bildet das mit einer gestaffelten Verlängerung der Bezugsdauer ab:
Ab 50 Jahren (bei 30+ Monaten Versicherungszeit): 15 Monate ALG1 Ab 55 Jahren (bei 36+ Monaten Versicherungszeit): 18 Monate ALG1 Ab 58 Jahren (bei 48+ Monaten Versicherungszeit): 24 Monate ALG1
Entscheidend ist das vollendete Lebensjahr bei Anspruchsentstehung, nicht das aktuelle Alter beim Antrag.
Was die Bezugsdauer reduziert: Sperrzeiten und Restansprüche
Zwei Situationen können die Bezugsdauer kürzen:
Sperrzeit (§ 159 SGB III): Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder bei sozialwidrigem Verhalten verhängt die Bundesagentur eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen. Diese mindert nicht nur den Auszahlungsstart, sondern auch die Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel des ursprünglichen Anspruchs. Aus 12 Monaten ALG1 werden so 9 Monate.
Restanspruch aus früherer Arbeitslosigkeit: Wer in den letzten 4 Jahren bereits ALG1 bezogen hat, kann den nicht ausgeschöpften Restanspruch reaktivieren — wenn die neue Anwartschaft nicht ausreicht, ist das ein Pluspunkt. Wenn doch, läuft die alte Anspruchsdauer aus.
Was passiert nach Ablauf des ALG1?
Wer nach Ende der ALG1-Bezugsdauer immer noch arbeitslos ist, kann Bürgergeld nach SGB II beantragen. Wichtige Unterschiede:
- Bürgergeld ist bedarfsabhängig — eigenes Vermögen und Einkommen des Partners werden geprüft
- Die Regelleistung liegt deutlich unter dem ALG1 (Stand 2025: 563 € für Alleinstehende, dazu Kosten der Unterkunft)
- Geschütztes Vermögen ist begrenzt (15.000 € pro Person plus Schonvermögen je nach Alter)
Wer nicht in den Bezug von Bürgergeld fallen will, muss vorsorgen — entweder durch eine ausreichende Liquiditätsreserve oder durch ergänzende Absicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Wie groß die Lücke zwischen Brutto und ALG1 konkret ist, zeigt die ALG1-Tabelle nach Gehalt und Steuerklasse — Anspruchsvoraussetzungen und Sperrzeiten stehen im Überblicksartikel.
Praktische Konsequenzen für die Finanzplanung
Drei Schlussfolgerungen aus der Bezugsdauer-Logik:
1. 12 Monate sind das Standard-Szenario. Wer unter 50 ist und mindestens 2 Jahre durchgehend angestellt war, bekommt 12 Monate Zeit, eine neue Stelle zu finden. Das ist die Größenordnung, auf die eine Liquiditätsreserve und die Risikobetrachtung kalibriert werden sollten.
2. Eigenkündigung kann teuer werden. 3 Monate Sperrzeit plus Kürzung um ein Viertel der Anspruchsdauer — das sind in Summe schnell 5 bis 6 Monate ohne Leistung. Wer kündigen will, sollte den Anschlussjob in der Tasche haben oder die Sperrzeit-Gründe genau prüfen.
3. Die Sonderregelungen ab 50/55/58 helfen nur bei langer Versicherungszeit. Wer sich spät selbstständig macht und keine freiwillige Arbeitslosenversicherung führt, verliert sukzessive den verlängerten Anspruch — das ist eine planungsrelevante Größe für Späteinsteiger.
Fazit
Das ALG1 wird zwischen 6 und 24 Monaten gezahlt. Für die meisten Erwerbstätigen unter 50 sind 12 Monate die realistische Maximaldauer — vorausgesetzt, in den letzten 5 Jahren wurden mindestens 24 Monate Beiträge gezahlt. Wer älter ist und mehr Beitragsjahre hat, profitiert von gestaffelten Verlängerungen bis zu 24 Monaten ab 58.
Für die persönliche Finanzplanung heißt das: Eine Liquiditätsreserve sollte mindestens 3 bis 6 Monate Lebenshaltungskosten decken, idealerweise mehr. Wer die finanziellen Risiken einer Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit konkret einordnen will, sollte die ALG1-Höhe mit dem gewohnten Lebensstandard vergleichen — die Lücke ist meist größer als gedacht. Welche Absicherung dazu passt, ist eine individuelle Frage und gehört in ein Gespräch mit einem Finanzberater.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Wie lange bekommt man ALG1 in Deutschland?
Die Bezugsdauer reicht von 6 bis 24 Monaten. Unter 50 Jahren maximal 12 Monate, ab 50 maximal 15 Monate, ab 55 maximal 18 Monate, ab 58 maximal 24 Monate. Entscheidend ist neben dem Alter die Versicherungspflichtzeit der letzten 5 Jahre.
Was ist die Anwartschaftszeit beim ALG1?
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Diese 12 Monate müssen nicht am Stück liegen.
Verlängert sich die ALG1-Dauer durch ein höheres Alter automatisch?
Nicht automatisch. Die Verlängerung greift nur, wenn neben dem Alter auch die entsprechende Versicherungspflichtzeit erreicht ist. Ab 50 Jahren werden mindestens 30 Monate Versicherungspflicht benötigt, ab 55 mindestens 36 Monate, ab 58 mindestens 48 Monate.
Wird die ALG1-Dauer durch eine Sperrzeit gekürzt?
Ja. Eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen Eigenkündigung oder Pflichtverletzung mindert den ALG1-Anspruch um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer — bei 12 Monaten Anspruch also um 3 Monate. Sperrzeiten sind in § 159 SGB III geregelt.
Was passiert nach Ablauf des ALG1?
Nach Ablauf des ALG1 kann ein Antrag auf Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2) gestellt werden. Bürgergeld ist eine Bedarfsleistung und wird auf eigenes Vermögen und Partnereinkommen geprüft. Es liegt deutlich unter dem ALG1.
Quellen
- § 147 SGB III — Grundsatz zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld , Bundesministerium der Justiz (2024)
- § 142 SGB III — Anwartschaftszeit , Bundesministerium der Justiz (2024)
- § 159 SGB III — Ruhen bei Sperrzeit , Bundesministerium der Justiz (2024)