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Steuerrechner für Rentner
In 60 Sekunden erfährst du, wie viel Einkommensteuer auf deine Rente anfällt — mit Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr, Rentenfreibetrag und Steuertarif 2025.
Deine Angaben
Bestimmt den Besteuerungsanteil deiner Rente: 2005 = 50 %, danach steigend, ab 2058 = 100 % — wer heute jung ist, versteuert die Rente später voll
Gesetzliche Rente vor Abzügen (steht im Rentenbescheid)
z. B. Mieteinnahmen, Betriebsrente, Minijob zählt nicht
Dann bitte Rente und Einkünfte beider Partner zusammen eingeben
So rechnet dieser Steuerrechner für Rentner
Die gesetzliche Rente ist nicht komplett steuerpflichtig: Je nach Renteneintrittsjahr gilt ein Besteuerungsanteil zwischen 50 % (Eintritt 2005) und 100 % (Eintritt ab 2058). Der steuerfreie Teil der ersten vollen Jahresrente wird als Rentenfreibetrag lebenslang festgeschrieben. Auf den steuerpflichtigen Teil — abzüglich Werbungskosten-Pauschale (102 €), Sonderausgaben-Pauschale (36 €) und pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen — wird der normale Einkommensteuertarif angewendet.
Die Hintergründe im Detail: Wie viel Steuern zahlt man auf die Rente? · Rentenfreibetrag erklärt · Früher in Rente: Abschläge
Häufige Fragen
Ab welcher Rente muss man Steuern zahlen?
Steuern fallen an, sobald das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 € für Alleinstehende, 24.192 € bei Zusammenveranlagung). Wer 2025 in Rente geht, bleibt mit einer Bruttorente bis etwa 1.300 €/Monat ohne weitere Einkünfte meist steuerfrei — die genaue Grenze hängt vom Eintrittsjahr und den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ab.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das Finanzamt erhält die Rentenbezugsmitteilung automatisch von der Rentenversicherung — wer abgabepflichtig ist und nichts einreicht, wird in der Regel angeschrieben. Im Zweifel: Erklärung abgeben; oft ergibt sich durch absetzbare Kosten sogar eine Erstattung.
Steigt mein Besteuerungsanteil mit jeder Rentenerhöhung?
Der Prozentsatz bleibt fix — aber der Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag. Jede Rentenerhöhung ist dadurch zu 100 % steuerpflichtig. Deshalb rutschen langjährige Rentner mit den jährlichen Anpassungen schrittweise in die Steuerpflicht, obwohl sich „ihr Prozentsatz" nie ändert.
Was ist mit Kranken- und Pflegeversicherung?
KV- und PV-Beiträge werden direkt von der Bruttorente abgezogen (rund 11–12 %), sind aber als Vorsorgeaufwendungen absetzbar — dieser Rechner berücksichtigt das pauschal. Die Beiträge selbst sind keine Steuer: Netto von der Rente bleibt Bruttorente minus KV/PV minus Einkommensteuer.
Weitere Rechner: Rentenlücken-Rechner · Sparplan-Rechner