Rürup für Angestellte: Wann sich die Basisrente lohnt
Die Rürup-Rente gilt als Vorsorge für Selbstständige — die haben weder Riester-Zulagen noch eine betriebliche Altersvorsorge und greifen deshalb zur Basisrente. Aber was, wenn du angestellt bist? Lohnt sich Rürup auch dann?
Die ehrliche Antwort: Möglich ist es für jeden, sinnvoll aber nur in einer bestimmten Konstellation. Dieser Artikel zeigt, was Rürup für Angestellte bringt, warum es selten der erste Schritt ist — und wann es sich für dich trotzdem rechnet.
Was Rürup für Angestellte überhaupt bringt
Die Basisrente hat drei strukturelle Stärken, die unabhängig vom Berufsstatus gelten:
- Hoher Steuervorteil: 2025 sind Beiträge bis 29.344 € (Singles) als Sonderausgaben absetzbar — zu 100 %. Bei hohem Grenzsteuersatz ist das ein kräftiger Hebel in der Ansparphase.
- Lebenslange Rente: Rürup zahlt garantiert bis zum Lebensende, egal wie alt du wirst — eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, die ein reines Depot nicht bietet.
- Pfändungsschutz: Das angesparte Kapital ist in der Ansparphase weitgehend vor Pfändung geschützt (§ 851c ZPO) — relevant bei beruflichen oder finanziellen Risiken.
Diese Eigenschaften machen Rürup zu einem echten Rentenbaustein — nicht zu einem flexiblen Anlageprodukt. Genau das ist bei der Bewertung entscheidend.
Warum Rürup bei Angestellten meist nicht an erster Stelle steht
Als Angestellter hast du Zugang zu Förderwegen, die Selbstständigen verschlossen sind — und die Rürup in der Reihenfolge oft schlagen:
- Riester: Staatliche Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind) plus Sonderausgabenabzug. Ob und wann sich Riester lohnt, rechnet dieser Artikel durch.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Hier zahlt dein Arbeitgeber mit — ein gesetzlicher Zuschuss von mindestens 15 % ist faktisch garantierte Rendite. Warum die bAV vor allem mit gutem Arbeitgeberzuschuss attraktiv ist, liest du hier.
Der Unterschied ist grundlegend: Riester bringt Zulagen, die bAV einen Arbeitgeberanteil — beides zusätzliches Geld von außen. Rürup bietet „nur” den Steuervorteil. Deshalb gilt für die meisten Angestellten die Reihenfolge: erst die geförderten Bausteine ausschöpfen, dann Rürup prüfen. Wie die drei Schichten der Altersvorsorge zusammenspielen, erklärt dieser Überblick.
Wann sich Rürup für Angestellte lohnt
Es gibt eine klare Nische, in der Rürup auch für Angestellte stark ist:
| Rürup passt, wenn… | Rürup eher nicht, wenn… |
|---|---|
| Du nahe am Spitzensteuersatz (42 %+) verdienst | Dein Grenzsteuersatz niedrig ist |
| Riester und bAV bereits ausgeschöpft sind | Du Riester/bAV noch nicht nutzt |
| Du eine zusätzliche lebenslange Rente willst | Du Kapital flexibel verfügbar brauchst |
| Hohe variable Boni steueroptimiert anlegen | Du jederzeit an dein Geld können musst |
| Dir Pfändungsschutz wichtig ist | Vererbbarkeit oberste Priorität hat |
Der typische Fall ist der gut verdienende Angestellte, der seine geförderten Wege bereits nutzt und einen weiteren steuerlich begünstigten Baustein für die lebenslange Rente sucht — besonders attraktiv, wenn variable Boni in guten Jahren flexibel zugezahlt werden können.
Ein Rechenbeispiel: Wer 10.000 € im Jahr in Rürup einzahlt und einen Grenzsteuersatz von 42 % hat, bekommt rund 4.200 € über die Steuererklärung zurück. Die effektive Einzahlung sinkt damit auf 5.800 € — ein Hebel, der bei niedrigem Steuersatz deutlich kleiner ausfällt und genau deshalb vor allem für Topverdiener zählt. Die ausführliche Steuerrechnung Rürup im Vergleich findest du hier.
Die Nachteile, die du kennen musst
Rürup ist bewusst unflexibel — das ist der Preis für den Steuervorteil:
- Keine Kapitalauszahlung: Es gibt ausschließlich eine monatliche Rente, kein Einmalkapital.
- Eingeschränkte Vererbbarkeit: Ohne Zusatzbaustein verfällt das Guthaben beim frühen Tod.
- Keine Flexibilität: Du kommst vor Rentenbeginn nicht an das Geld — keine Kündigung, keine Entnahme.
- Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente wird im Alter voll versteuert; der Steuervorteil von heute ist teils ein Steuerstundungseffekt.
Ob diese Nachteile für dich ins Gewicht fallen oder durch den Steuervorteil aufgewogen werden, hängt von deinem Einkommen, deiner Steuersituation und deinen Zielen ab — das lässt sich pauschal nicht beantworten und gehört in eine individuelle Beratung.
Fazit
Für Angestellte ist Rürup kein Standardbaustein, sondern ein Spezialwerkzeug: stark für Gutverdiener nahe dem Spitzensteuersatz, die Riester und bAV bereits nutzen und eine zusätzliche, steuerbegünstigte lebenslange Rente wollen. Für alle anderen kommen die geförderten Wege zuerst.
Bevor du eine Rürup-Police abschließt, lohnt sich die Rechnung über deine konkrete Steuersituation — und ein Gespräch mit einem Berater, der deine Gesamtvorsorge kennt. Bist du selbstständig, gelten andere Prioritäten: Hier liest du, warum Rürup für Selbstständige oft der zentrale Baustein ist.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Können Angestellte eine Rürup-Rente abschließen?
Ja. Die Rürup- oder Basisrente steht jedem offen, nicht nur Selbstständigen. Für Angestellte ist sie aber meist nicht der erste Baustein, weil Riester und die betriebliche Altersvorsorge zusätzliche Förderungen bieten, die Rürup nicht hat.
Lohnt sich Rürup für normale Angestellte?
Für die meisten Angestellten kommen Riester (wegen der Zulagen) und die bAV (wegen des Arbeitgeberzuschusses) zuerst. Rürup wird vor allem dann interessant, wenn diese Wege ausgeschöpft sind und ein hohes, gut versteuertes Einkommen vorliegt — dann wirkt der Steuervorteil am stärksten.
Wie viel kann man bei Rürup von der Steuer absetzen?
2025 sind Rürup-Beiträge bis 29.344 € für Singles und bis 58.688 € für gemeinsam veranlagte Paare als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG), seit 2023 zu 100 %. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart jeder eingezahlte Euro rund 0,42 € Steuern.
Kann ich mir die Rürup-Rente auszahlen lassen?
Nein. Rürup leistet ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente ab Rentenbeginn — eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Guthaben ist außerdem nicht frei vererbbar; eine Hinterbliebenenabsicherung muss als Zusatzbaustein vereinbart werden.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 2 — Sonderausgaben Altersvorsorge , Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)