Kündigung während der Krankschreibung: Was Arbeitgeber dürfen
Die Kündigung kommt genau in der Zeit, in der du krankgeschrieben bist — und die erste Frage lautet fast immer: Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Die kurze Antwort: ja, meistens schon. Die relevante Frage ist eine andere — nämlich ob die Kündigung wegen der Krankheit rechtlich Bestand hat.
Kein genereller Kündigungsschutz bei Krankheit
In Deutschland existiert — anders als viele annehmen — kein pauschales Kündigungsverbot während einer Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann während einer Krankschreibung kündigen, die Kündigung wird mit Zugang wirksam, unabhängig davon, ob du gerade gesund oder krank bist.
Was tatsächlich reguliert ist: die Frage, ob eine Kündigung aufgrund der Erkrankung rechtlich zulässig ist. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die drei Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung und muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts drei Stufen erfüllen:
1. Negative Gesundheitsprognose. Es müssen objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist — eine einmalige, ausgeheilte Erkrankung reicht nicht.
2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Das kann eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit sein, häufige Kurzerkrankungen mit entsprechenden Entgeltfortzahlungskosten, oder Störungen im Betriebsablauf durch die Ausfälle.
3. Interessenabwägung. Erst wenn mildere Mittel — etwa eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine stufenweise Wiedereingliederung — nicht infrage kommen oder ausgeschöpft sind, kann die Kündigung als letztes Mittel gerechtfertigt sein. Genau hier spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rolle: Hat der Arbeitgeber es pflichtwidrig nicht angeboten, schwächt das seine Position vor Gericht erheblich.
Wo der Kündigungsschutz gar nicht erst greift
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht uneingeschränkt:
- Wartezeit: Der Schutz greift erst nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) — in der Probezeit besteht er nicht
- Betriebsgröße: Nur Betriebe mit mehr als 10 Vollzeit-Beschäftigten fallen unter das KSchG (§ 23 Abs. 1 KSchG) — in Kleinbetrieben braucht eine Kündigung praktisch keine der drei oben genannten Voraussetzungen
Wer in der Probezeit oder in einem Kleinbetrieb arbeitet, hat also faktisch keinen besonderen Schutz gegen eine krankheitsbedingte Kündigung.
Was mit deinem Gehalt nach der Kündigung passiert
§ 8 EFZG stellt klar: Die Kündigung beendet die laufende Entgeltfortzahlung nicht automatisch. Solange das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Erkrankung noch bestand, läuft der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der regulären 6-Wochen-Frist weiter — auch wenn das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vorher endet. Danach greift, wie bei jeder längeren Erkrankung, das gesetzliche Krankengeld.
Der Sonderfall: Krankschreibung passgenau zur Kündigungsfrist
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21) hat für Aufmerksamkeit gesorgt: Wird eine Krankschreibung unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung ausgestellt und deckt sie exakt die verbleibende Kündigungsfrist ab, kann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die tatsächliche Erkrankung anderweitig beweisen — etwa durch ärztliche Zeugenaussagen — sonst kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Das Urteil ändert nichts an einer echten Erkrankung, setzt aber Grenzen bei zeitlich auffällig passenden Krankschreibungen.
Sonderregeln bei Schwerbehinderung
Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, genießt zusätzlichen Schutz: Jede Kündigung braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob die Kündigung krankheitsbedingt ist — er kommt zu den allgemeinen KSchG-Regeln hinzu, ersetzt sie aber nicht. Details zu GdB-Stufen und weiteren Nachteilsausgleichen stehen im Artikel zum Schwerbehindertenausweis.
Wichtig auch: Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber ab 6 Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten — wie die stufenweise Wiedereingliederung als milderes Mittel funktioniert, zeigt der entsprechende Artikel. Wer nach der Kündigung arbeitslos wird, findet die nächsten Schritte im Überblick zum Arbeitslosengeld I.
Fazit
Krankheit ist kein Kündigungsschutz für sich — aber eine krankheitsbedingte Kündigung ist an strenge, dreistufige Voraussetzungen geknüpft, die der Arbeitgeber im Streitfall vor dem Arbeitsgericht beweisen muss. Wer sich unsicher ist, ob eine erhaltene Kündigung diesen Anforderungen standhält, sollte die 3-wöchige Klagefrist der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) nicht verstreichen lassen — danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam, unabhängig von ihrer eigentlichen Rechtmäßigkeit.
Wie sich das Einkommen in der Zeit nach einer Kündigung — insbesondere bei gleichzeitiger Erkrankung — zusätzlich absichern lässt, ist individuell sehr verschieden und gehört in ein persönliches Beratungsgespräch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater oder eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, während ich krankgeschrieben bin?
Ja. Anders als oft angenommen gibt es in Deutschland keinen generellen Kündigungsschutz während einer Krankschreibung. Der Arbeitgeber muss nicht warten, bis du wieder gesund bist — die Kündigung wird mit Zugang wirksam, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Ab wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam?
Das Kündigungsschutzgesetz verlangt drei Voraussetzungen: eine negative Gesundheitsprognose (weitere erhebliche Fehlzeiten sind zu erwarten), eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (z. B. durch hohe Entgeltfortzahlungskosten oder Betriebsablaufstörungen) und eine Interessenabwägung, die zulasten des Arbeitnehmers ausfällt. Das KSchG gilt zudem nur in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1, § 23 KSchG) — in der Probezeit oder in Kleinbetrieben besteht dieser Schutz faktisch nicht.
Läuft die Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung weiter?
Ja, § 8 EFZG stellt klar, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch eine Kündigung nicht automatisch endet — er läuft bis zum Ende der regulären 6-Wochen-Frist je Erkrankung weiter, sofern das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Erkrankung noch bestand. Danach greift wie üblich das Krankengeld der Krankenkasse.
Ändert eine Krankschreibung während der Kündigungsfrist etwas an der Kündigung?
Nein, die Kündigung bleibt wirksam. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21) entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn sie exakt die restliche Kündigungsfrist abdeckt und unmittelbar nach Erhalt der Kündigung ausgestellt wurde. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, bis der Arbeitnehmer die tatsächliche Erkrankung anderweitig beweist.
Habe ich als schwerbehinderter Mensch besonderen Schutz?
Ja — unabhängig von einer akuten Krankschreibung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 braucht jede Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Das gilt zusätzlich zu den allgemeinen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes, nicht als Ersatz dafür.
Quellen
- § 1, § 23 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) , Bundesministerium der Justiz (2025)
- § 8 EFZG (Fortzahlung im Falle der Kündigung) , Bundesministerium der Justiz (2025)
- BAG, Urteil vom 08.09.2021 — 5 AZR 149/21 (Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung) , Bundesarbeitsgericht (2021)