Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze in der Tabelle

Erbschaftssteuer: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze in der Tabelle


In Deutschland werden jedes Jahr Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt und verschenkt — und die Finanzämter setzten dafür zuletzt Erbschaft- und Schenkungsteuer von knapp 12 Milliarden Euro fest (Destatis). Trotzdem zahlt die Mehrheit der Erben: nichts.

Der Grund sind die persönlichen Freibeträge. Wer sie kennt, weiß ziemlich genau, ob ihn das Thema betrifft — und wer früh plant, kann auch größere Vermögen legal steuerfrei übertragen.

Dieser Artikel liefert alle Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze in Tabellenform, plus die Regeln, die im Ernstfall den Unterschied machen.

Erbschaftssteuer-Freibeträge: Die Tabelle

Der Freibetrag hängt allein vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab (§ 16 ErbStG):

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kinder und Stiefkinder400.000 €I
Enkel (Elternteil verstorben)400.000 €I
Enkel200.000 €I
Urenkel100.000 €I
Eltern und Großeltern (im Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II
Alle übrigen — auch unverheiratete Partner20.000 €III

Zwei Punkte werden oft übersehen: Der Kinderfreibetrag gilt pro Elternteil — von Mutter und Vater zusammen sind also 800.000 € steuerfrei möglich. Und unverheiratete Partner stehen steuerlich wie Fremde da: 20.000 € Freibetrag, Steuerklasse III.

Ehepartner und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 256.000 € für den Ehepartner, für Kinder je nach Alter 10.300 € bis 52.000 € (§ 17 ErbStG). Hausrat bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 € steuerfrei.

Steuersätze: So viel kostet der Teil über dem Freibetrag

Besteuert wird nur, was den Freibetrag übersteigt. Der Satz steigt mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 19 ErbStG):

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Rechenbeispiel: Eine Tochter erbt 550.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 150.000 € steuerpflichtig — Steuersatz in Klasse I: 11 %, also 16.500 € Erbschaftssteuer. Effektiv sind das 3 % des gesamten Erbes.

Die 10-Jahres-Regel: Der wichtigste Planungshebel

Alle Freibeträge gelten nicht einmalig, sondern alle 10 Jahre neu — für Schenkungen zu Lebzeiten genauso wie für den Erbfall. Schenkungen und Erbschaft innerhalb von 10 Jahren werden dabei zusammengerechnet.

Das macht frühzeitiges Übertragen zum stärksten legalen Steuerinstrument: Wer seinem Kind mit 55 Jahren 400.000 € schenkt und mit 70 erneut, hat 800.000 € steuerfrei übertragen — und beim späteren Erbfall steht der Freibetrag ein drittes Mal zur Verfügung. Gerade bei Immobilienvermögen, das über die Freibeträge hinauswächst, entscheidet der Startzeitpunkt über fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge. Wie Immobilien als Vermögensbaustein überhaupt funktionieren, liest du in Immobilie als Kapitalanlage.

Sonderfall Familienheim: Steuerfrei unter Bedingungen

Die selbst genutzte Immobilie genießt einen eigenen Schutz: Erbt der Ehepartner das Familienheim und bewohnt es 10 weitere Jahre, bleibt es komplett steuerfrei — zusätzlich zum 500.000-€-Freibetrag und unabhängig vom Wert.

Für Kinder gilt dasselbe bis 200 m² Wohnfläche. Wer die Immobilie vor Ablauf der 10 Jahre verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend — außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.

Was Berufseinsteiger damit zu tun haben

Mehr, als viele denken — in beide Richtungen. Erstens: Die Generation der Babyboomer vererbt in den kommenden zwei Jahrzehnten so viel Vermögen wie keine zuvor. Ob ein künftiges Erbe kommt und wie es strukturiert ist, gehört in die eigene Finanzplanung — genauso wie der Umgang damit, etwa beim Ansparen von Eigenkapital für den Immobilienkauf.

Zweitens: Der Blick auf die Tabelle oben zeigt, wie teuer fehlende Struktur wird. Ein unverheiratetes Paar mit gemeinsamer Immobilie, frisch verheiratete Paare ohne Regelung oder Eltern, die Vermögen für Kinder aufbauen — in all diesen Konstellationen lassen sich mit einfachen Mitteln (Heirat, Schenkungsfahrplan, Testament) hohe Steuerlasten vermeiden.

Ab welcher Vermögensgröße welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von Familienstand, Immobilienwerten und Lebensplanung ab — das ist ein klassisches Thema für ein Gespräch mit einem Berater oder bei komplexen Nachlässen mit einem Fachanwalt für Erbrecht.

Fazit

Die Erbschaftssteuer trifft nicht die breite Masse — die Freibeträge von 400.000 bis 500.000 € in der Kernfamilie fangen die meisten Erbfälle komplett ab. Teuer wird es in zwei Situationen: bei Vermögen oberhalb der Freibeträge ohne Schenkungsplanung und bei Erben außerhalb der Steuerklasse I, allen voran unverheirateten Partnern.

Der konkrete nächste Schritt: einmal durchrechnen, welche Vermögenswerte in deiner Familie an wen fallen würden — und ob die 10-Jahres-Regel Handlungsbedarf erzeugt. Je früher der Fahrplan steht, desto mehr Freibeträge lassen sich nutzen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater, Steuerberater oder Fachanwalt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder?

Kinder haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € — und zwar pro Elternteil. Erbt ein Kind von Mutter und Vater getrennt, kann es insgesamt 800.000 € steuerfrei erhalten. Dazu kommt für Kinder bis 27 Jahre ein besonderer Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 €, gestaffelt nach Alter (§§ 16, 17 ErbStG).

Wie oft kann ich den Schenkungsfreibetrag nutzen?

Alle 10 Jahre komplett neu. Schenkt ein Vater seiner Tochter heute 400.000 € und lebt weitere 10 Jahre, kann er erneut 400.000 € steuerfrei übertragen — oder der Freibetrag steht beim Erbfall wieder voll zur Verfügung. Diese 10-Jahres-Regel ist der wichtigste legale Hebel, um große Vermögen steuerfrei zu übertragen.

Müssen unverheiratete Partner Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, und zwar empfindlich: Unverheiratete Partner haben nur 20.000 € Freibetrag und fallen in Steuerklasse III mit 30 % Steuersatz ab dem ersten Euro über dem Freibetrag. Wer dem Partner eine Immobilie im Wert von 420.000 € vererbt, löst rund 120.000 € Steuer aus — bei Eheleuten wären es 0 €.

Ist das geerbte Elternhaus steuerfrei?

Das selbst genutzte Familienheim bleibt für Ehepartner komplett steuerfrei, wenn sie es 10 Jahre weiter bewohnen. Für Kinder gilt dasselbe bis 200 m² Wohnfläche — der darüber liegende Anteil wird anteilig besteuert, zusätzlich zum normalen 400.000-€-Freibetrag.

Wer muss den Erbfall dem Finanzamt melden?

Jeder Erwerber muss den Erbfall innerhalb von 3 Monaten formlos beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Banken, Notare und Nachlassgerichte melden ohnehin automatisch. Eine Steuererklärung ist erst nötig, wenn das Finanzamt dazu auffordert — bei Erwerben unterhalb der Freibeträge passiert das in der Regel nicht.

Quellen

  1. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) §§ 15, 16, 17, 19 , Bundesministerium der Justiz (2026)
  2. Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik , Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)