BU für Selbstständige: Warum besondere Regeln gelten

BU für Selbstständige: Warum besondere Regeln gelten


Wer als Selbstständiger berufsunfähig wird, hat kein Arbeitsverhältnis, das ihn schützt — keine Lohnfortzahlung, kein Krankengeld, keine Erwerbsminderungsrente aus ausreichenden Beitragsjahren. Das macht die BU für Selbstständige noch wichtiger als für Angestellte. Aber auch komplizierter.

Warum BU für Selbstständige anders ist

Bei einem Angestellten ist der “zuletzt ausgeübte Beruf” klar definiert — der konkrete Job mit seinen Tätigkeiten.

Bei Selbstständigen ist das komplexer. Ein Selbstständiger hat oft mehrere Tätigkeiten, wechselnde Aufgaben, kein festes Stellenprofil. Versicherer stellen daher beim Leistungsfall genaue Fragen:

  • Wie war die tatsächliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit?
  • Welche Aufgaben übst du aus, welche delegierst du?
  • Wie viel leitest du, wie viel arbeitest du operativ?

Wer als Selbstständiger hauptsächlich geistig arbeitet und körperlich nur minimal tätig ist, bekommt die BU leichter anerkannt. Wer körperlich tätig ist (Handwerk, Physiotherapie), hat eine andere Ausgangslage.

Die abstrakte Verweisung: Besonderes Risiko für Selbstständige

Viele BU-Verträge enthalten die sogenannte “abstrakte Verweisung” — die Klausel, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte (auch wenn er das in der Praxis nicht tut).

Bei Selbstständigen ist das besonders relevant: Ein Versicherer könnte argumentieren, dass ein selbstständiger Designer, der nicht mehr zeichnen kann, theoretisch eine Managertätigkeit übernehmen könnte.

Wichtig beim Abschluss: Nur Verträge ohne abstrakte Verweisung abschließen. Das ist heute bei den meisten Qualitätstarifen Standard — aber prüfen lohnt sich.

Einkommensnachweise: Herausforderung bei schwankendem Einkommen

Die BU-Rente wird beim Abschluss als Monatsbetrag festgelegt. Die Versicherung prüft beim Leistungsfall auch, ob das Einkommen tatsächlich diesem Betrag entsprochen hat.

Selbstständige mit schwankendem Einkommen sollten:

  • Steuerbescheide der letzten Jahre vorhalten
  • BWA und Jahresabschlüsse sauber führen
  • Die versicherte Rente realistisch wählen — nicht am Spitzenjahr orientieren

Nachversicherungsgarantie: Besonders wertvoll

Für Selbstständige, deren Einkommen wächst, ist die Nachversicherungsgarantie besonders wichtig. Damit kann die BU-Rente später ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden — z. B. wenn das Unternehmen gewachsen ist und das Einkommen gestiegen ist.

Kombination BU + Berufsschutzklausel

Eine Besonderheit, die für Selbstständige relevant ist: die Berufsschutzklausel. Sie stellt sicher, dass die Versicherung nicht auf eine theoretisch mögliche Angestelltentätigkeit verweisen darf, wenn du vorher selbstständig warst.

Nicht jeder Versicherer bietet das an — beim Vergleich darauf achten.

Vertiefung

Fazit

Selbstständige brauchen eine BU dringender als die meisten — und sie brauchen einen Vertrag, der zu ihrer Situation passt. Abstrakte Verweisung ausschließen, realistische Einkommensgrundlage wählen, Nachversicherungsgarantie einschließen.

Ein Makler, der mehrere Anbieter vergleicht und anonym voranfragt, ist für Selbstständige besonders wertvoll — um den Vertrag zu finden, der wirklich schützt. Was du generell zur BU wissen musst, erklärt dieser Artikel.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Was ist die Umorganisationsklausel in der BU für Selbstständige?

Klausel in BU-Verträgen speziell für Selbstständige: Versicherer kann Leistung verweigern, wenn der Versicherte seinen Betrieb zumutbar umorganisieren könnte, um weiter arbeiten zu fähig sein. Beispiel: Selbstständiger Zahnarzt mit Rückenleiden könnte theoretisch zusätzliche Assistenz einstellen und nur noch Beratungsgespräche führen statt operativer Behandlung. Zumutbarkeit prüft Gericht bei Streit: Kostenaspekt (zusätzliche Mitarbeiter), Einkommensverlust durch Umorganisation, tatsächliche Machbarkeit im Einzelfall. BGH-Rechtsprechung: Umorganisation nur zumutbar wenn Einkommensminderung unter 20 % bleibt. Empfehlung: BU-Vertrag mit eingeschränkter oder verzichteter Umorganisationsklausel abschließen — Mehrkosten 5-10 %.

Warum ist die abstrakte Verweisung für Selbstständige gefährlich?

Abstrakte Verweisung nach § 172 VVG ermöglicht Versicherer zu argumentieren: Versicherter könnte einen anderen Beruf ausüben, der seinem Status, seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen entspricht — auch wenn er faktisch diesen Beruf nie ausübt. Beispiel: Selbstständige Grafikdesignerin mit Hand-Tremor könnte theoretisch als Marketing-Managerin arbeiten. Folge: keine BU-Leistung trotz faktischer Berufsunfähigkeit im eigenen Beruf. Qualitätstarife verzichten seit rund 2005 standardmäßig auf abstrakte Verweisung. Prüfung im Antragstext: "Verzicht auf abstrakte Verweisung" oder "konkrete Verweisung nur auf tatsächlich ausgeübten Beruf". Konkrete Verweisung erlaubt — verweist nur auf tatsächlich ausgeübte Zweittätigkeit mit vergleichbarem Einkommen.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?

Faustregel: 60-70 % des aktuellen Netto-Gewinns, mindestens aber fixer Monatsbedarf (Miete, Versicherungen, Lebenshaltung, Altersvorsorge) + 500-1.000 € Puffer. Maximum oft 60-80 % des Bruttoeinkommens laut Versicherer-Richtlinien (Überversicherungsverbot § 77 VVG analog). Beispiel: Selbstständige IT-Beraterin mit 50.000 € Nettogewinn/Jahr (rund 4.160 €/Monat) → BU-Rente 2.500-3.000 €/Monat. Nicht am Spitzenjahr orientieren — BWA-Durchschnitt der letzten 3 Jahre als Basis, da Versicherer im Leistungsfall Steuerbescheide prüft. Wachsende Selbstständige: Nachversicherungsgarantie nutzen (Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bei Geschäftswachstum, Heirat, Geburt, Immobilienkauf). BU-Beiträge 80-200 €/Monat je nach Beruf und Alter.

Welche Unterlagen verlangt der Versicherer von Selbstständigen im Leistungsfall?

Umfassende Prüfung nach § 31 VVG Mitwirkungsobliegenheit: 1) Ärztliche Berichte, Krankenhausentlassungen, Spezialisten-Gutachten. 2) Steuerbescheide der letzten 3-5 Jahre (Einkommensnachweis). 3) Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder Bilanzen, BWAs. 4) Tätigkeitsbeschreibung: prozentuale Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Aufgaben (operativ, leitend, administrativ). 5) Organigramm des Betriebs, Angaben zu Mitarbeitern und Umorganisationsmöglichkeiten. 6) Nachweise über versuchte Fortführung, Therapien, Reha-Maßnahmen. Empfehlung vor Antrag: Makler oder BU-Experte einschalten — standardisierte Formulierungen können Leistungsquote deutlich erhöhen. Bearbeitungszeit 2-6 Monate, bei Ablehnung Sozialgerichtsbarkeit ausgeschlossen (Zivilrecht) — Klage vor ordentlichem Gericht.

Was passiert mit der BU bei Wechsel von Selbstständigkeit in Angestelltenverhältnis?

BU-Vertrag läuft unverändert weiter — Versicherer kann nicht einseitig kündigen oder Prämie anpassen. Im Leistungsfall wird der zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf geprüft. Wichtig: Bei Wechsel Versicherer informieren (nicht verpflichtend, aber empfohlen) — neuer Beruf wird für zukünftige Leistungsprüfung maßgeblich. Beispielhafter Übergang: Selbstständiger IT-Berater wird 2025 angestellt, wird 2028 berufsunfähig → Versicherer prüft Angestelltentätigkeit 2028, nicht frühere Selbstständigkeit. Vorteil: Umorganisationsklausel entfällt (nur relevant für Selbstständige). Nachteil: Versicherer kann bei neuer Tätigkeit andere Verweisbarkeit prüfen. Neue Nachversicherungsmöglichkeit bei Anstellung meist nicht gegeben (Standard: Heirat, Kinder, Einkommenssprung).

Quellen

  1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §§ 31, 172, 77 BU-Leistungsprüfung und Mitwirkung , Bundesministerium der Justiz (2025)
  2. BU-Leistungsstudie 2024 — Leistungsquoten, Ablehnungsgründe, Streitfälle , Morgen & Morgen Analyse (2024)
  3. BGH-Rechtsprechung zur Umorganisationsklausel bei Selbstständigen , Bundesgerichtshof (VersR-Sammlung) (2023)