Einkommenssicherung für Selbstständige: Was du wirklich brauchst
Als Angestellter hat man ein unsichtbares Sicherheitsnetz: Lohnfortzahlung, Krankengeld, Kündigungsschutz, gesetzliche Rentenversicherung. Wer selbstständig ist, hat das alles nicht — oder zumindest nicht automatisch.
Das bedeutet: Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Einkommenssicherung aktiv und vollständig selbst aufbauen. Was auf den ersten Blick nach viel Aufwand klingt, lässt sich mit einer klaren Prioritätenliste strukturieren.
Das Problem: Kein Einkommen = keine Einnahmen
Bei Angestellten läuft das Gehalt weiter, wenn sie krank werden — zumindest für 6 Wochen. Danach übernimmt die Krankenversicherung.
Bei Selbstständigen gilt: Wer nicht arbeitet, verdient nichts. Ab dem ersten Krankheitstag entsteht eine Einkommenslücke. Wer einen Monat ausfällt, verliert einen Monat Umsatz — und zahlt trotzdem Miete, Krankenkasse und laufende Kosten.
Das ist kein theoretisches Risiko. Krankheit, Burnout, Unfall — das trifft auch Selbstständige. Und ohne Absicherung kann ein langer Ausfall die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Priorität 1: Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist für Selbstständige noch wichtiger als für Angestellte, weil es keine gesetzliche Lohnfortzahlung gibt.
Gesetzlich Krankenversicherte Selbstständige haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld — aber erst ab dem 43. Krankheitstag, sofern sie das entsprechende Wahltarif-Krankengeld ihrer GKV gebucht haben. Wer das nicht getan hat, bekommt gar kein Krankengeld.
Die Lösung: Ein privates Krankentagegeld, das ab einem selbst gewählten Tag (z.B. ab Tag 1, Tag 8 oder Tag 15) greift und das Einkommen absichert. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen — nicht nach einer pauschalen Formel.
Priorität 2: Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Selbstständige genauso wichtig wie für Angestellte — vielleicht noch wichtiger.
Bei Angestellten greift im schlimmsten Fall die Erwerbsminderungsrente als Notfallnetz. Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gibt es dieses Netz oft gar nicht. Wer dauerhaft berufsunfähig wird und keine private BU hat, hat im Ernstfall keinerlei Einkommensersatz.
Zusätzliche Herausforderung: Als Selbstständiger ist die Definition der BU besonders relevant. Eine gute Police sollte explizit auf die zuletzt ausgeübte selbstständige Tätigkeit abstellen — und nicht auf irgendeine theoretisch mögliche Tätigkeit.
Priorität 3: Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist auch für Selbstständige unverzichtbar — privat wie beruflich.
Achtung: Die private Haftpflicht deckt nur private Schäden ab. Wer als Selbstständiger Schäden im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht (z.B. falscher Rat, beschädigte Kundensachen), braucht eine Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht — je nach Branche.
Für bestimmte Berufsgruppen (Steuerberater, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Priorität 4: Altersvorsorge ohne gesetzliche Rente
Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat im Alter nur das, was er selbst aufgebaut hat.
Für Selbstständige kommen verschiedene Wege in Betracht: die Rürup-Rente mit Steuervorteil, ein Wertpapierdepot für Flexibilität, Immobilien oder eine Kombination daraus. Welcher Weg der richtige ist, hängt stark vom Einkommen, der Steuersituation und der Planbarkeit der Einnahmen ab.
Was Selbstständige oft unterschätzen: Die Reihenfolge
Das größte Fehler ist, Altersvorsorge vor Einkommenssicherung zu priorisieren. Wer monatlich 300 € in einen Sparplan einzahlt, aber bei 3 Monaten Krankheit keinen Einkommensersatz hat, muss im Ernstfall das Ersparte wieder auflösen.
Die sinnvolle Reihenfolge:
- Liquiditätspuffer aufbauen (3–6 Monatsausgaben als Reserve)
- Krankentagegeld absichern
- BU abschließen
- Haftpflicht (privat + betrieblich) prüfen
- Altersvorsorge aufbauen
Fazit
Selbstständige haben keine automatischen Sicherheitsnetze — das macht ihre Absicherungssituation komplexer als die von Angestellten. Gleichzeitig haben sie mehr Gestaltungsspielraum: Sie können ihre Absicherung aktiv auf ihre Situation zuschneiden.
Welche Kombination aus Krankentagegeld, BU, Haftpflicht und Altersvorsorge für dich optimal ist, hängt von Beruf, Einkommenshöhe, Familienstand und Risikobereitschaft ab. Das ist ein Fall für ein strukturiertes Beratungsgespräch — nicht für pauschale Online-Empfehlungen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Warum haben Selbstständige bei Krankheit oft kein Einkommen?
Keine Lohnfortzahlung: § 3 EntgeltFG gilt nur für Arbeitnehmer (6 Wochen volles Gehalt vom Arbeitgeber). Gesetzliches Krankengeld nach § 44 SGB V: Bei GKV-Pflichtmitgliedern ab 43. Tag (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung). Bei Selbstständigen in GKV: 1) Standard-Regelung § 44 Abs. 2 SGB V kein Krankengeld. 2) Optional Krankengeld-Wahltarif § 53 SGB V ab 43. Tag (Kosten rund 15-30 €/Monat extra). 3) Optional Krankengeld-Wahltarif mit Beginn ab 15. Tag (rund 40-80 €/Monat). PKV-Versicherte: gar kein Krankengeld — zwingend Krankentagegeld-Zusatzversicherung nötig. Freiberufler in KSK: 70 % des Arbeitseinkommens als Krankengeld ab Tag 43 wie Angestellte. Ergebnis: Mindestens 42 Tage Verdienstausfall meist ungesichert ohne private Vorsorge.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Selbstständige sein?
Richtwert: tägliches Krankentagegeld entspricht 80-90 % des Netto-Tagesverdienstes. Bei 50.000 € Netto-Gewinn/Jahr (= rund 137 €/Tag bei 365 Tagen) → 110-125 € Krankentagegeld/Tag. Maximum laut § 192 Abs. 5 VVG: nicht höher als Nettoeinkommen (Überversicherungsverbot). Beginn flexibel wählbar: ab Tag 1 (teuer, rund 120-200 €/Monat), ab Tag 15 (mittel, rund 60-100 €/Monat), ab Tag 43 (günstig, rund 30-60 €/Monat — als Ergänzung zum GKV-Wahltarif ab Tag 43 meist unnötig). Empfehlung: Beginn Tag 15 (Kombination mit 2 Wochen Selbstbehalt aus Liquiditätspuffer). Steuerlich: Beiträge nicht absetzbar (private Vorsorge), Leistungen steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG.
Welche Haftpflichtversicherungen brauchen Selbstständige?
Zwei getrennte Bereiche: 1) Private Haftpflicht (§ 823 BGB privat verursachte Schäden): rund 50-100 €/Jahr, Deckung 10-50 Mio. € — deckt nicht berufliche Tätigkeit. 2) Betriebs-/Berufshaftpflicht für berufliche Schäden: je nach Branche unterschiedlich. Dienstleister ohne Kundenkontakt (IT, Grafik): Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, rund 200-400 €/Jahr. Ärzte, Heilpraktiker: Pflichtversicherung nach § 95 Abs. 2 SGB V, rund 800-2.500 €/Jahr. Rechtsanwälte: § 51 BRAO Pflichtversicherung mindestens 250.000 € pro Versicherungsfall, rund 400-1.500 €/Jahr. Steuerberater: § 67 StBerG, mindestens 250.000 €, rund 700-2.000 €/Jahr. Architekten/Ingenieure: Pflicht nach Landesarchitektengesetzen, rund 1.000-3.500 €/Jahr. Cybersecurity-Versicherung zusätzlich empfehlenswert bei digitaler Datenverarbeitung.
Reicht die gesetzliche Absicherung für Selbstständige aus?
In den meisten Fällen nein. Folgende Lücken: 1) Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI nur bei 3 Pflichtbeitragsjahren in letzten 5 Jahren und 5 Jahre Wartezeit — viele Solo-Selbstständige erfüllen das nicht (keine GRV-Pflicht). 2) Krankengeld optional, Wartezeit 43 Tage. 3) Kein ALG I bei Aufgabe (§ 28a SGB III freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich, 3 Monate Frist nach Gründung, kostet 2026 rund 105 €/Monat). 4) Altersrente nur bei freiwilligen Beiträgen oder Pflichtberufen (Künstler KSK, bestimmte Handwerker). Private Vorsorge essentiell: BU + Krankentagegeld + Altersvorsorge + Liquiditätspuffer = jährlich rund 3.000-5.000 € bei 40-jähriger Solo-Selbstständigkeit mit 50.000 € Gewinn.
In welcher Reihenfolge sollte ich als Selbstständiger absichern?
Prioritäten-Reihenfolge: 1) Liquiditätspuffer 3-6 Monatsausgaben auf Tagesgeld — vor allem anderen, ermöglicht Selbstbehalt bei BU/Krankentagegeld und Überbrückung Zahlungsausfälle. 2) Krankentagegeld mit Beginn ab Tag 15 — höchste Eintrittswahrscheinlichkeit (jeder wird mal krank). 3) BU mit 60-70 % Netto-Deckung, keine abstrakte Verweisung, Verzicht Umorganisation — schwerste finanzielle Folgen. 4) Betriebshaftpflicht/Berufshaftpflicht — Existenzrisiko bei Kundenschäden. 5) Private Haftpflicht 10+ Mio. € — günstig und essentiell. 6) Rürup/ETF-Depot für Altersvorsorge — langfristig aber nicht eilig. 7) Rechtsschutz (Verkehr + Beruf) — niedrige Priorität. Typisches Budget als Prozent des Nettoumsatzes: 5-8 % für Krankentagegeld+BU, 1-2 % für Haftpflicht, 15-20 % für Altersvorsorge.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) §§ 44, 53 Krankengeld und Wahltarife , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 192 Krankentagegeldversicherung , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Absicherungslücken bei Solo-Selbstständigen 2023 , Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) (2023)