Krankentagegeld für Selbstständige: Tagegeld richtig wählen

Krankentagegeld für Selbstständige: Tagegeld richtig wählen


Selbstständige tragen das Krankheitsrisiko allein. Wer drei Monate ausfällt, hat nicht nur keine Einnahmen — er hat auch keine Lohnfortzahlung, kein automatisches Krankengeld und oft keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen. Das Krankentagegeld ist die Versicherung gegen genau dieses Risiko. Damit es im Ernstfall trägt, müssen Höhe und Karenzzeit zur individuellen Situation passen.

Warum Selbstständige Krankentagegeld brauchen

Angestellte werden im Krankheitsfall die ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber bezahlt, danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld (70 % vom Bruttoeinkommen). Selbstständige haben weder die Lohnfortzahlung noch automatisch das Krankengeld.

Konkret:

  • Hauptberuflich Selbstständige in GKV: Standardmäßig kein Krankengeld ab Tag 43. Wer einen Anspruch will, muss aktiv einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V abschließen.
  • Selbstständige in PKV: Krankentagegeld ist als optionaler Zusatzbaustein zur Krankenversicherung wählbar. Ohne Abschluss fließt nichts.
  • Nebenberuflich Selbstständige in GKV: Anspruch über die Hauptbeschäftigung. Wenn das Nebeneinkommen wesentlich zur Lebenshaltung beiträgt, bleibt trotzdem eine Lücke.

Hintergrundinfo dazu: Krankengeldlücke für Selbstständige und Krankentagegeld vs. Krankengeld.

Wie hoch sollte das Tagegeld sein?

Die richtige Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen — nicht am Bruttoumsatz. Hintergrund: Versicherer prüfen im Leistungsfall, ob das vereinbarte Tagegeld höher liegt als das tatsächliche Nettoeinkommen. Liegt es höher, kann der Versicherer die Leistung kürzen (Übersicherungsverbot).

Faustformel:

Monatliches Nettoeinkommen × 0,75 ÷ 30 = sinnvolles Tagegeld

Beispielrechnung für drei typische Einkommensgrößen:

Netto pro MonatTagegeld (75 %)Monatsleistung
2.500 €60 €1.800 €
3.500 €85 €2.550 €
5.000 €125 €3.750 €

Die 75 % sind kein Zufall. Sie decken in der Regel:

  • Lebenshaltung (Miete, Lebensmittel, Mobilität)
  • Krankenversicherungsbeitrag (läuft weiter!)
  • Laufende Geschäftsfixkosten (Büromiete, betriebliche Versicherungen, Software-Abos)

Was eingespart wird, ist meist variable Lebensführung — Restaurantbesuche, Reisen, Konsum. Wer alle Fixposten plus etwas Puffer aus dem Tagegeld decken kann, ist gut aufgestellt.

Karenzzeit: der entscheidende Hebel für die Prämie

Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Krankheitsbeginn, in dem noch kein Tagegeld fließt. Sie ist der wichtigste Stellhebel für die Versicherungsprämie. Übliche Optionen:

KarenzzeitLeistungsbeginnVoraussetzung
4 Tageab 8. Tagsehr hohe Prämie, selten sinnvoll
21 Tageab 22. TagLiquiditätsreserve ~1 Monatsnetto
42 Tageab 43. TagLiquiditätsreserve ~2 Monatsnetto
91 Tageab 92. TagLiquiditätsreserve ~3 Monatsnetto

Faustregel: Je länger die eigene Liquiditätsreserve eine Krankheit abdecken kann, desto später kann der Tagegeldbeginn liegen — und desto günstiger ist die Prämie.

Für viele Selbstständige ist der Beginn ab dem 43. Tag (42 Tage Karenz) ein guter Kompromiss. Er entspricht dem Standardbeginn der GKV-Krankengeldleistung und passt zu einer Liquiditätsreserve von 2 Monatsnetto. Wer eine Reserve von 3 Monatsnetto aufgebaut hat, kann auf 91 Tage Karenz gehen und spart deutlich. Mehr zur sinnvollen Höhe der Liquiditätsreserve.

Was kostet Krankentagegeld?

Die Prämie hängt von vier Faktoren ab:

  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Gesundheitszustand (Vorerkrankungen erhöhen oder schließen aus)
  • Tagegeld (linear)
  • Karenzzeit (deutlicher Hebel)

Grober Rahmen für PKV-Krankentagegeld:

ProfilTagegeldKarenzPrämie/Monat
30 J., gesund80 €42 Tage25–40 €
30 J., gesund80 €21 Tage40–60 €
40 J., gesund100 €42 Tage40–60 €
45 J., gesund100 €42 Tage55–80 €

Werte sind grobe Richtwerte und ersetzen kein Angebot. GKV-Wahltarife liegen meist 2- bis 3-mal höher: Bei 80 €/Tag fallen schnell 80 bis 150 € pro Monat an.

GKV-Wahltarif oder PKV-Tarif?

Für gesetzlich versicherte Selbstständige gibt es zwei Wege zum Krankentagegeld:

GKV-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V:

  • Beitragspflicht für mindestens 3 Jahre (Mindestbindung)
  • Tagegeld typischerweise gedeckelt (oft maximal 90–120 €/Tag)
  • Höhere Prämie als PKV-Tarife
  • Vorteil: kein Gesundheitscheck, keine Risikozuschläge

Private Krankentagegeldversicherung:

  • Frei wählbar, auch zusätzlich zur GKV
  • Tagegeld in der Regel bis 250 €/Tag, manchmal höher
  • Niedrigere Prämie bei gleicher Leistung
  • Nachteil: Gesundheitsprüfung mit möglichen Ausschlüssen oder Risikozuschlägen

Wer gesund ist und bezahlbares Tagegeld will, fährt mit der privaten Variante meist besser. Wer Vorerkrankungen hat, sollte zuerst die GKV-Wahltarif-Option prüfen — dort gibt es keine Ablehnung wegen Gesundheit.

Häufige Fehler bei der Wahl

Drei Konstellationen, die im Leistungsfall zum Problem werden:

1. Tagegeld zu hoch angesetzt. Bei einem Tagegeld von 150 € auf 2.500 € Netto kürzt der Versicherer im Schadenfall — eine effektive Übersicherung gibt es nicht.

2. Karenzzeit zu kurz ohne Bedarf. Wer 4 Tage Karenz wählt, ohne dafür einen Liquiditäts-Engpass zu vermeiden, zahlt jahrelang erhebliche Prämienaufschläge.

3. Krankentagegeld als Ersatz für BU verstanden. Krankentagegeld zahlt bei akuter Arbeitsunfähigkeit, maximal 78 Wochen (bei der GKV-analogen Variante). Wer dauerhaft berufsunfähig ist, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung — das Tagegeld läuft dann aus.

Fazit

Krankentagegeld für Selbstständige ist kein optionales Extra, sondern eine strukturelle Notwendigkeit. Die richtige Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen und sollte 70 bis 80 % davon abdecken. Die Karenzzeit ist der Prämienhebel: Wer eine ausreichende Liquiditätsreserve aufgebaut hat, kann auf 42 oder 91 Tage Karenz gehen und zahlt deutlich weniger.

Welcher Tarif passt — GKV-Wahltarif, private Krankentagegeldversicherung oder Kombination mit einer BU — hängt von Versicherungsstatus, Gesundheit, Tätigkeitsfeld und finanzieller Reserve ab. Diese Entscheidung sauber zu treffen, lohnt ein Beratungsgespräch: Ein einmal abgeschlossener Tarif mit zu kurzer Karenz oder zu niedrigem Tagegeld läuft meist über viele Jahre und bindet Beitragsvolumen, das anderswo besser eingesetzt wäre.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Brauchen Selbstständige ein Krankentagegeld?

Ja, wenn die Liquiditätsreserve eine längere Krankheit nicht abdecken kann. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Selbstständige standardmäßig kein Krankengeld — der Anspruch muss durch einen Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung aktiv abgesichert werden.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Faustformel: 70 bis 80 % des monatlichen Nettoeinkommens, geteilt durch 30. Bei 3.000 € Netto sind das 70 bis 80 € pro Tag. Die Höhe soll Lebenshaltung plus unvermeidbare Geschäftsfixkosten (Miete, Versicherungen, Kredite) decken — aber nicht den vollen Verdienstausfall ersetzen, sonst zahlt der Versicherer ohnehin nicht aus.

Welche Karenzzeit ist sinnvoll?

Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Krankheitsbeginn, in dem noch kein Tagegeld fließt. Wer 2 bis 3 Monatsnetto an Liquiditätsreserve hat, kann eine 43-Tage-Karenz wählen — das ist deutlich günstiger als der Start ab dem 22. oder 8. Tag. Wer keine Reserve hat, wählt einen früheren Leistungsbeginn.

Was kostet Krankentagegeld für Selbstständige?

Die Prämie hängt von Alter, Gesundheitszustand, Tagegeld und Karenzzeit ab. Grober Rahmen für einen 30-jährigen Selbstständigen mit 80 €/Tag ab dem 43. Tag: 25 bis 50 € im Monat über die PKV. Der GKV-Wahltarif ist meist 2- bis 3-mal so teuer, oft 80 bis 150 € im Monat.

Was ist der Unterschied zum Krankengeld der GKV?

Das gesetzliche Krankengeld zahlen Krankenkassen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen, in Höhe von 70 % des Bruttoarbeitsentgelts. Selbstständige haben darauf nur Anspruch, wenn sie freiwillig einen Wahltarif gewählt haben — sonst fließt nichts.

Quellen

  1. § 44 SGB V — Krankengeld , Bundesministerium der Justiz (2024)
  2. § 53 Abs. 6 SGB V — Wahltarif Krankengeld , Bundesministerium der Justiz (2024)
  3. Krankenversicherungsschutz für Selbstständige , GKV-Spitzenverband (2024)