Vermögenswirksame Leistungen: Bis zu 480 € Extra-Geld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen: Bis zu 480 € Extra-Geld vom Arbeitgeber


Es gibt nicht viele Stellen, an denen dir jemand Monat für Monat Geld schenkt — und du musst nur ein Formular ausfüllen. Vermögenswirksame Leistungen sind so eine Stelle. Trotzdem verzichten Millionen Beschäftigte in Deutschland darauf, weil sie schlicht nie einen Vertrag eingerichtet haben.

Bis zu 40 € pro Monat zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt — macht bis zu 480 € im Jahr. Dazu kommt für viele die staatliche Arbeitnehmersparzulage.

Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wohin das Geld fließen kann und wie du das Maximum herausholst.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers zusätzlich zum Bruttogehalt, die direkt in einen Sparvertrag auf deinen Namen fließen. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Der Höchstbetrag liegt bei 40 € pro Monat. Wie viel dein Arbeitgeber tatsächlich zahlt, regelt der Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag — üblich sind je nach Branche 6,65 € bis 40 €.

Wichtig: Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 € oder gar nichts, darfst du die Differenz selbst vom Nettogehalt aufstocken — und sicherst dir damit trotzdem die staatliche Förderung.

Die vier Anlageformen im Vergleich

Du entscheidest, wohin die VL fließen. Vier Wege sind üblich:

AnlageformStaatliche ZulageFür wen geeignet
Fondssparplan (Aktienfonds)20 % auf max. 400 €/Jahr (bis 80 €)Langfristiger Vermögensaufbau, Renditechance
Bausparvertrag9 % auf max. 470 €/Jahr (bis 43 €)Konkrete Bau-/Kaufpläne
Baukredit-Tilgung9 % auf max. 470 €/JahrImmobilienbesitzer mit laufendem Darlehen
Banksparplankeine ZulageMaximale Sicherheit, kaum Rendite

Für junge Berufstätige ohne konkrete Baupläne ist das VL-Fondssparen meist der interessanteste Weg: höchste Zulage, Renditechance über den Aktienmarkt und der Cost-Average-Effekt arbeitet über die Laufzeit mit. Wie stark regelmäßiges Sparen über Jahre wirkt, zeigt der Zinseszins-Effekt.

Die Arbeitnehmersparzulage: Der Staat legt drauf

Auf VL-Sparen zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage — wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt: 40.000 € für Alleinstehende, 80.000 € für Zusammenveranlagte (einheitlich seit 2024).

Die Zulage beträgt beim Fondssparen 20 % auf maximal 400 € Jahresleistung (bis 80 €), beim Bausparen 9 % auf maximal 470 € (bis 43 €). Beide Wege sind kombinierbar — zusammen also bis zu 123 € Förderung pro Jahr.

Beantragt wird die Zulage über die Steuererklärung; dein Anbieter meldet die Sparleistung elektronisch ans Finanzamt. Gerade für Berufseinsteiger und Azubis ist die Einkommensgrenze selten ein Problem — die Förderquote von 20 % ist eine Rendite, die keine Bank garantiert.

So läuft ein VL-Vertrag ab: Der 6+1-Rhythmus

Ein VL-Vertrag folgt einem festen Zyklus: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen — nach sieben Jahren ist das Guthaben frei verfügbar.

Ein Rechenbeispiel für das Fondssparen: 40 € pro Monat über sechs Jahre sind 2.880 € Einzahlung. Dazu kommen bis zu 480 € Arbeitnehmersparzulage (6 × 80 €) und die Marktentwicklung der Fondsanteile. Bei durchschnittlichem Aktienmarktverlauf stehen am Ende typischerweise 3.500–4.000 € — aus Geld, das größtenteils nicht aus deinem Netto kam.

Nach dem Ruhejahr startest du einfach den nächsten Vertrag. Wer das ab Berufsstart konsequent durchzieht, sammelt über ein Arbeitsleben mehrere geförderte Zyklen ein.

Was du beachten solltest

VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Arbeitgeber-Zahlung gilt als Arbeitslohn — vom 40-€-Brutto kommen also je nach Steuersatz effektiv 20–28 € „Kosten” bei dir an, denen der volle Sparbetrag gegenübersteht. Das Geschäft bleibt klar positiv.

VL ersetzen keine Altersvorsorge. Sie sind ein geförderter Vermögensbaustein mit 7-Jahres-Horizont — kein Ersatz für die langfristige Vorsorgestruktur aus privater Rentenversicherung, Riester oder betrieblicher Altersvorsorge. Auch die Wahl der VL-Anlageform hängt von deiner Gesamtsituation ab: Wer in fünf Jahren bauen will, spart anders als jemand, der Vermögen aufbaut. Welche Kombination zu dir passt, klärst du am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Weitere Gehalts-Extras mitdenken: VL sind einer von mehreren Nebenhebeln im Arbeitsvertrag — welche es noch gibt, zeigt der Überblick zu Gehalts-Extras und Nettolohn-Optimierung.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind der einfachste Vermögensbaustein, den es gibt: Formular beim Arbeitgeber abgeben, Anlageform wählen, laufen lassen. Bis zu 480 € vom Arbeitgeber plus bis zu 123 € vom Staat pro Jahr — für eine Viertelstunde Aufwand.

Der konkrete nächste Schritt: Frag deine Personalabteilung, was dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an VL vorsieht. Wenn du noch keinen Vertrag hast, verschenkst du jeden Monat Geld.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige oder tariflich geregelte Zusatzleistung des Arbeitgebers: bis zu 40 € pro Monat, die direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers fließen — etwa einen Fondssparplan oder Bausparvertrag. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht — der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. In vielen Branchen (öffentlicher Dienst, Banken, Metall, Chemie) sind VL tariflich festgeschrieben. Auch Azubis und Teilzeitkräfte können anspruchsberechtigt sein. Nachfragen lohnt sich immer: Zahlt der Arbeitgeber nichts, kannst du trotzdem selbst vom Gehalt in einen VL-Vertrag einzahlen und die staatliche Zulage mitnehmen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Beim VL-Fondssparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % auf maximal 400 € Sparleistung pro Jahr — also bis zu 80 €. Beim Bausparen sind es 9 % auf maximal 470 € — bis zu 43 €. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 € (Alleinstehende) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagte); die Grenzen gelten einheitlich seit 2024. Beide Förderwege sind kombinierbar.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

Der klassische Rhythmus ist 6 plus 1: sechs Jahre einzahlen, danach ein Ruhejahr bis zur Verfügbarkeit — insgesamt sieben Jahre. Nach Ablauf kannst du frei über das Guthaben verfügen und direkt den nächsten VL-Vertrag starten. Beim Fondssparen bleibt das Geld auch danach investiert, wenn du es nicht entnimmst.

Quellen

  1. Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) , Bundesministerium der Justiz (2024)