Aktien und Unternehmensinsolvenz: Was passiert mit deinem Geld?
Wirecard, Adler Group, Galeria Karstadt Kaufhof — wenn ein bekanntes Unternehmen insolvent geht, ist die erste Frage vieler Aktionäre: Bekomme ich wenigstens einen Teil meines Geldes zurück? Die ernüchternde Antwort steckt in der Insolvenzordnung — und sie ist eindeutiger, als viele denken.
Aktionäre sind keine Gläubiger
Der zentrale Denkfehler: Eine Aktie ist kein Kredit an das Unternehmen, sondern ein Anteil daran. Als Aktionär bist du Miteigentümer, nicht Gläubiger. Das bedeutet: Du hast keinen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung eines bestimmten Betrags — anders als jemand, der dem Unternehmen Geld geliehen hat (etwa über eine Unternehmensanleihe oder einen Bankkredit).
Dieser Unterschied ist der Grund, warum Aktien im Erfolgsfall überdurchschnittliche Renditen bieten können: Du trägst das volle unternehmerische Risiko — nach oben wie nach unten.
Die Rangfolge im Insolvenzverfahren
Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet und ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird die verbleibende Insolvenzmasse in einer festen Reihenfolge verteilt (§§ 38, 39, 54 InsO):
| Rang | Wer wird bedient | Typische Gläubiger |
|---|---|---|
| 1 | Massekosten | Insolvenzverwalter, Verfahrenskosten |
| 2 | Einfache Insolvenzgläubiger | Banken, Anleihegläubiger, Lieferanten, Finanzamt |
| 3 | Nachrangige Gläubiger | Gesellschafterdarlehen, bestimmte Zinsansprüche |
| 4 (letzter Rang) | Aktionäre | Eigenkapitalgeber |
Die Ränge 2 und 3 werden zudem meist nicht vollständig, sondern nur anteilig nach einer Insolvenzquote bedient — reicht die Masse schon dafür nicht aus, bleibt für die Aktionäre in Rang 4 nichts übrig.
Warum der Totalverlust der Regelfall ist
In der Praxis ist es selten, dass nach der vollständigen Befriedigung aller Gläubiger noch etwas für die Aktionäre übrig bleibt. Bei den meisten großen Aktien-Insolvenzen der letzten Jahre — Wirecard ist das bekannteste deutsche Beispiel — wurden die Aktien de facto wertlos. Das ist kein Ausreißer, sondern die strukturelle Konsequenz der Nachrangigkeit von Eigenkapital.
Wichtig zur Einordnung: Nicht jedes Delisting ist eine Insolvenz. Aktien können auch von der Börse genommen werden, weil ein Unternehmen übernommen wird oder sich freiwillig zurückzieht — in solchen Fällen erhalten Aktionäre häufig ein Abfindungsangebot. Das unterscheidet sich fundamental von einem insolvenzbedingten Delisting.
Was Fonds und ETFs anders macht — und was nicht
Wer über einen ETF oder Fonds in Aktien investiert, ist durch das Sondervermögen-Prinzip vor der Insolvenz der Fondsgesellschaft oder Verwahrstelle geschützt — wie das genau funktioniert, erklärt der Artikel zur Fondssicherheit. Das schützt aber nicht vor dem hier beschriebenen Risiko: Geht ein Unternehmen insolvent, dessen Aktien im Fonds gehalten werden, verliert der Fonds diesen Anteil seines Werts genauso wie ein Einzelaktionär. Der Unterschied liegt allein in der Streuung: Bei einem breit diversifizierten Welt-ETF mit tausenden Positionen fällt der Ausfall eines einzelnen Unternehmens kaum ins Gewicht.
Steuerliche Behandlung eines Totalverlusts
Seit einer Gesetzesänderung 2020 können Verluste aus dem endgültigen Ausfall von Kapitalanlagen — etwa durch Insolvenz — mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Verrechnung ist allerdings auf 20.000 € pro Jahr gedeckelt. Wer einen größeren Verlust erlitten hat, kann den übersteigenden Betrag in Folgejahre vortragen.
Wie du dich schützt
Der einzig wirksam wirkende Schutz gegen dieses Risiko ist Diversifikation. Wer sein Vermögen auf viele Unternehmen, Branchen und Länder streut — klassisch über einen breit gestreuten Welt-ETF — reduziert das Risiko eines Einzeltitels auf einen verschwindend kleinen Bruchteil des Gesamtportfolios. Wie sich Klumpenrisiken im Depot konkret erkennen und vermeiden lassen, ist ein eigenes Thema für sich.
Fazit
Eine Aktie ist ein Eigentumsanteil mit Chancen und Risiken — nicht ein Kredit mit Rückzahlungsgarantie. Wer das verinnerlicht, versteht auch, warum Diversifikation kein Nice-to-have, sondern der zentrale Schutzmechanismus gegen das Einzeltitel-Insolvenzrisiko ist.
Wie viel Einzelaktien-Risiko im eigenen Portfolio sinnvoll ist und wie sich das mit dem restlichen Vermögensaufbau verzahnt, hängt von der individuellen Risikotragfähigkeit ab — ein Punkt, der sich am besten im persönlichen Gespräch klären lässt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ein Unternehmen, dessen Aktien ich halte, insolvent geht?
In den allermeisten Fällen nein. Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und werden im Insolvenzverfahren erst bedient, nachdem alle Gläubiger vollständig befriedigt sind. Bei einer echten Insolvenz reicht die Insolvenzmasse fast nie so weit — für die Aktionäre bleibt dann nichts übrig, die Aktien werden wertlos.
In welcher Reihenfolge werden Gläubiger und Aktionäre im Insolvenzfall bedient?
Zuerst die Massekosten (Verfahrenskosten, § 54 InsO), dann die einfachen Insolvenzgläubiger anteilig nach Quote (Banken, Anleihegläubiger, Lieferanten, Finanzamt), danach nachrangige Gläubiger wie Gesellschafterdarlehen (§ 39 InsO). Aktionäre stehen als Eigenkapitalgeber ganz am Ende der Rangfolge — sie haben keinen vertraglichen Rückzahlungsanspruch wie Gläubiger, sondern nur einen Anspruch auf das, was nach allen anderen übrig bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Aktien und Anleihen im Insolvenzfall?
Anleihegläubiger sind Fremdkapitalgeber mit einem vertraglichen Zins- und Rückzahlungsanspruch — sie werden vor den Aktionären bedient, oft aber ebenfalls nur anteilig (Insolvenzquote). Aktionäre haben dagegen keinen festen Anspruch, sondern tragen das volle unternehmerische Risiko als Miteigentümer. Das erklärt auch, warum Aktien im Erfolgsfall die höhere Rendite bieten: Sie tragen das höhere Risiko.
Kann ich einen Aktien-Totalverlust steuerlich geltend machen?
Ja, seit 2020 können Verluste aus dem Ausfall von Kapitalanlagen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG) mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden — allerdings gedeckelt auf 20.000 € pro Jahr. Übersteigende Verluste werden auf Folgejahre vorgetragen und können dort verrechnet werden.
Wie schütze ich mich vor dem Risiko eines Aktien-Totalverlusts?
Der einzig wirksame Schutz ist Diversifikation über viele Unternehmen, Branchen und Länder — etwa über einen breit gestreuten Welt-ETF. Einzelaktien tragen immer ein Emittentenrisiko, das ein diversifiziertes Portfolio durch die schiere Anzahl gehaltener Positionen abfedert: Der Ausfall eines einzelnen Unternehmens fällt kaum ins Gewicht.
Quellen
- §§ 38, 39, 54 InsO (Insolvenzordnung) , Bundesministerium der Justiz (2025)
- § 20 Abs. 6 EStG (Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften) , Bundesministerium der Justiz (2025)