Hinterbliebenenrente: Was bekommt deine Familie, wenn du stirbst?
Keiner denkt gerne darüber nach. Aber wenn du eine Familie hast oder planst, ist die Frage relevant: Was passiert finanziell mit deinen Angehörigen, wenn du stirbst?
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt Hinterbliebenenrenten — aber sie sind begrenzt und an Bedingungen geknüpft.
Witwen- und Witwerrente
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.
Voraussetzungen:
- Ehe bestand mindestens 1 Jahr (Ausnahme: Unfall oder plötzliche Erkrankung)
- Verstorbener hatte Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (allgemeine Wartezeit)
Höhe:
- Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % der Rente des Verstorbenen — für maximal 24 Monate, wenn keine Kinder unter 18 oder keine eigene Erwerbsminderung
- Große Witwen-/Witwerrente: 55 % der Rente des Verstorbenen — wenn Kinder unter 18, eigene Erwerbsminderung oder Alter über 47 Jahre
Einkommensanrechnung: Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird angerechnet. Wer selbst gut verdient, bekommt weniger oder nichts.
Freibetrag 2025: ca. 1.038 Euro/Monat — Einkommen darüber wird zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Waisenrente
Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrente.
- Halbwaisenrente (ein Elternteil gestorben): 10 % der Rente des Verstorbenen
- Vollwaisenrente (beide Eltern gestorben): 20 % der höheren Rente
Gezahlt wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Schul-/Berufsausbildung bis 27 Jahre.
Die Lücke: Was die gesetzliche Rente nicht schützt
55 % der Rente des Verstorbenen klingt nach Absicherung — aber rechne es durch:
Verstorbener hatte 1.400 Euro Rente. Hinterbliebenenrente (groß): 770 Euro. Dazu eigenes Einkommen — aber wenn der Partner wegen Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeitet, reicht das oft nicht.
Besonders für junge Familien ist die Lücke groß: Wer mit 30 stirbt, hat noch wenige Rentenpunkte gesammelt — und damit eine niedrige Rente, von der 55 % nicht weit tragen.
Risikolebensversicherung als Lösung
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen — unabhängig von der gesetzlichen Rente. Sie ist günstig, transparent und für junge Familien oft wichtiger als jede andere Versicherung.
Typische Absicherungshöhe: 3–5 Jahresgehälter des Hauptverdieners. Wer einen laufenden Immobilienkredit hat, sollte die Kreditsumme zusätzlich absichern.
Prämien für junge, gesunde Personen sind niedrig: Eine 30-jährige Person kann 300.000 Euro Todesfallsumme für ca. 10–15 Euro/Monat absichern.
Unverheiratete Paare: Keine gesetzliche Absicherung
Wer nicht verheiratet ist, bekommt keine Witwen-/Witwerrente. Für unverheiratete Paare — egal wie lange zusammen — gilt: gesetzlich keine Hinterbliebenenabsicherung.
Das macht eine private Absicherung (Risikolebensversicherung, Testament, Erbvertrag) für unverheiratete Paare besonders wichtig.
Fazit
Die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Sicherheitsnetz — aber kein vollständiger Schutz. Besonders junge Familien, Alleinverdiener-Haushalte und unverheiratete Paare haben eine erhebliche Lücke.
Wie hoch die Absicherung sein sollte und welche Produkte dafür sinnvoll sind, hängt von Familiensituation, Einkommen und bestehenden Vermögenswerten ab. Das lässt sich in einem Beratungsgespräch konkret durchrechnen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Wie viel Witwenrente bekommt meine Frau, wenn ich mit 35 sterbe?
Die Rente wird aus den bisher erworbenen Rentenpunkten des Verstorbenen berechnet — bei jungen Verstorbenen gibt es eine Zurechnungszeit bis Alter 67 (§ 59 SGB VI), die weitere Rentenpunkte fiktiv ergänzt. Beispiel: Wer mit 35 stirbt und seit Berufsstart durchschnittlich verdient hat, hätte eine fiktive Rente von rund 1.200-1.500 €. Große Witwenrente = 55 % = 660-825 € brutto, minus Einkommensanrechnung. Netto oft nur 400-600 €. Zu wenig für eine Familie — daher RLV.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
Kleine Witwenrente (§ 46 Abs. 1 SGB VI): 25 % der Versichertenrente des Verstorbenen, nur für maximal 24 Monate befristet. Greift, wenn keine Voraussetzungen für große Rente erfüllt sind. Große Witwenrente (§ 46 Abs. 2 SGB VI): 55 % der Versichertenrente, unbefristet (bei Tod nach 31.12.2001). Voraussetzung: Hinterbliebene erzieht Kind unter 18 (oder behindertes Kind jeden Alters), ist erwerbsgemindert oder hat Altersgrenze erreicht (Geburtsjahr 1962: 47 Jahre, linear ansteigend).
Wird mein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, nach § 97 SGB VI. Freibetrag 2025: rund 1.038 € netto/Monat (26,4-faches des aktuellen Rentenwerts 39,32 €), zuzüglich rund 220 € pro waisenrentenberechtigtes Kind. Einkommen darüber wird zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Beispiel: 2.500 € netto Einkommen, Freibetrag 1.038 € = 1.462 € × 40 % = 585 € Anrechnung. Anrechenbares Einkommen: Lohn, Rente, Kapitaleinkünfte, Vermietung. Nicht angerechnet: Kindergeld, BaföG, Elterngeld bis Freibetrag.
Bekommen unverheiratete Partner auch Hinterbliebenenrente?
Nein. Nach § 46 SGB VI besteht Anspruch nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 46 Abs. 4 SGB VI). Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft — egal wie lange — hat keinen Anspruch, auch bei gemeinsamen Kindern (die Kinder selbst erhalten Halbwaisenrente). Konsequenz: Für unverheiratete Paare mit gemeinsamen Finanzen oder Immobilienkredit ist Risikolebensversicherung oder Erbvertrag unverzichtbar. Eingetragene Lebenspartnerschaft nach LPartG steht dem Ehegatten seit 2005 in Hinterbliebenenrechten gleich.
Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung sein?
Faustregel: 3-5 faches Jahresbruttoeinkommen des Hauptverdieners plus Restschuld laufender Immobilienkredite. Bei 45.000 €/Jahr brutto und 200.000 € Immobilienkredit: 200.000 € + 5 × 45.000 € = 425.000 € Deckung. Alternative Bedarfsrechnung: Wie viel Kapital muss Hinterbliebene bis zum eigenen Renteneintritt ersetzen? Prämien für 30-Jährige, nichtrauchend: 200.000 € über 25 Jahre rund 8-12 €/Monat (BaFin-Marktüberblick 2024). Verbunden-Police für Ehepaare günstiger als zwei Einzelverträge.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) §§ 46, 48, 50, 97 Hinterbliebenenrente , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Rentenwerte und Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025 , Deutsche Rentenversicherung Bund (2025)
- Statistik zur Hinterbliebenenabsicherung in Deutschland , Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (2024)