BU-Rente versteuern: Ertragsanteil, Tabelle und was netto bleibt
Wer eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat vereinbart, plant meist mit 1.500 Euro. Das ist im Fall der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung überraschend nah an der Wahrheit — und im Fall einer BU über die betriebliche Altersvorsorge deutlich daneben.
Der Unterschied liegt nicht im Produkt, sondern darin, wie die Beiträge in der Ansparphase steuerlich behandelt wurden. Wer damals gespart hat, zahlt später. Wer damals aus versteuertem Einkommen gezahlt hat, bekommt die Leistung weitgehend steuerfrei.
Dieser Artikel rechnet beide Varianten durch.
Die private BU-Rente: Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil
Steuerlich ist die private BU-Rente eine abgekürzte Leibrente: eine Rente, die nicht lebenslang läuft, sondern mit einem vertraglich festgelegten Endalter — üblicherweise 67.
Besteuert wird nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 EStDV nur der Ertragsanteil. Der Gesetzgeber unterstellt, dass nur der Zinsanteil der Rente ein Ertrag ist — der Rest ist Rückfluss eigenen, bereits versteuerten Kapitals.
Maßgeblich ist die voraussichtliche Restlaufzeit bei Rentenbeginn, also vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum vertraglichen Endalter.
| Restlaufzeit ab Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Ertragsanteil |
|---|---|
| 5 Jahre | 5 % |
| 10 Jahre | 12 % |
| 15 Jahre | 16 % |
| 20 Jahre | 21 % |
| 25 Jahre | 26 % |
| 30 Jahre | 30 % |
| 35 Jahre | 35 % |
Die Systematik ist auf den ersten Blick kontraintuitiv: Je länger die Rente läuft, desto höher der steuerpflichtige Anteil. Der Grund ist die Zinslogik — über eine lange Laufzeit steckt rechnerisch mehr Ertrag in der Auszahlung.
Zwei Rechenbeispiele
Fall A — Berufsunfähigkeit mit 32, Vertrag bis 67: Restlaufzeit 35 Jahre, Ertragsanteil 35 %. Bei einer Rente von 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro im Jahr) sind 6.300 Euro steuerpflichtig. Die restlichen 11.700 Euro bleiben steuerfrei.
Fall B — Berufsunfähigkeit mit 57, Vertrag bis 67: Restlaufzeit 10 Jahre, Ertragsanteil 12 %. Von denselben 18.000 Euro sind nur 2.160 Euro steuerpflichtig.
In beiden Fällen gilt: Ob daraus tatsächlich Steuer wird, entscheidet das Gesamteinkommen. Liegt der steuerpflichtige Anteil zusammen mit anderen Einkünften unter dem Grundfreibetrag, fällt im Ergebnis keine Einkommensteuer an. Bei ausschließlichem BU-Bezug ist das in Fall B der Regelfall, in Fall A je nach weiteren Einkünften nicht.
Der Unterschied: BU über bAV oder Rürup
Hier kippt die Rechnung. Wurde die BU als Baustein einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Basisrente abgeschlossen, flossen die Beiträge steuer- und teils sozialabgabenfrei ein. Die Leistung wird dann entsprechend nachgelagert erfasst.
| Private BU | BU über bAV | |
|---|---|---|
| Beiträge in der Ansparphase | aus versteuertem Einkommen | steuer- und sv-frei (Entgeltumwandlung) |
| Besteuerung der Rente | nur Ertragsanteil | volle nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) |
| Krankenversicherung | keine Beiträge auf die Rente | beitragspflichtiger Versorgungsbezug in der GKV |
Bei gleicher vereinbarter Bruttorente bleibt netto also deutlich weniger, wenn die BU in der bAV steckt. Das ist kein Argument gegen die bAV-Variante — die Ersparnis in der Ansparphase ist real und für manche der einzige Weg zu bezahlbarem Schutz. Es ist ein Argument dafür, die Rentenhöhe entsprechend höher anzusetzen, wenn man über die bAV absichert.
Genau diese Abwägung — Vorteil jetzt gegen Abzug später — lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt an Steuersatz, Arbeitgeberzuschuss, Krankenversicherungsstatus und der Frage, wie lange der Schutz laufen soll.
Was du für die Bedarfsplanung daraus mitnimmst
Die praktische Konsequenz betrifft die Höhe der Absicherung, nicht die Produktwahl.
Bei einer privaten BU ist die vereinbarte Rente nah an dem, was ankommt — die Steuerlast bleibt in den meisten Konstellationen zweistellig in Prozent des Ertragsanteils, also einstellig bezogen auf die Gesamtrente. Wer 1.500 Euro absichert, kann grob mit 1.400 bis 1.500 Euro planen.
Bei einer BU aus der bAV ist dieser Puffer nicht da. Dort gehört ein Aufschlag in die Bedarfsrechnung, sonst ist die Lücke im Leistungsfall größer als geplant. Wie eine solche Bedarfsrechnung aufgebaut wird und welche Rentenhöhe realistisch ist, steht im BU-Guide; die Beitragsseite mit Tabelle findest du unter was eine BU im Monat kostet.
Und unabhängig von der Steuer: Bis die Rente überhaupt fließt, vergehen nach aktuellen Branchendaten im Schnitt rund 200 Tage — wie der Leistungsantrag abläuft, ist deshalb genauso Teil der Planung wie die Nettobetrachtung.
Fazit
Die private BU-Rente ist eines der steuerlich günstigsten Einkommensersatzprodukte überhaupt: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, bei kurzen Restlaufzeiten sind das 12 % und weniger. Wer über bAV oder Rürup absichert, tauscht diesen Vorteil gegen eine Ersparnis in der Ansparphase ein — und muss die Rentenhöhe entsprechend anpassen.
Der konkrete nächste Schritt: Schau nach, über welchen Rahmen deine BU läuft — privat, bAV oder als Zusatz zu einer Basisrente. Davon hängt ab, ob deine vereinbarte Rente ungefähr dem entspricht, was ankommt, oder ob sie um einen guten Teil höher liegen müsste. Welche Variante in deiner Situation die bessere Gesamtbilanz ergibt, hängt von Steuersatz, Arbeitgeberzuschuss und Laufzeit ab und gehört in ein Beratungsgespräch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater oder Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ertragsanteil bei der BU-Rente?
Er richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab Rentenbeginn bis zum vertraglichen Endalter und wird aus der Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV abgelesen. Beispielwerte: 10 Jahre Restlaufzeit = 12 %, 15 Jahre = 16 %, 20 Jahre = 21 %, 25 Jahre = 26 %. Je länger die Restlaufzeit, desto höher der steuerpflichtige Anteil. Wer mit 30 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, liegt entsprechend deutlich höher als jemand, der mit 60 einen Leistungsfall hat.
Muss ich auf die BU-Rente Sozialabgaben zahlen?
Bei einer privaten BU-Rente fallen keine Beiträge direkt auf die Rente an. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt allerdings auf Basis seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit — die BU-Rente zählt dort zur Beitragsbemessung. Anders bei einer BU-Rente aus betrieblicher Altersvorsorge: Sie gilt als Versorgungsbezug und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig.
Muss ich die BU-Rente überhaupt in der Steuererklärung angeben?
Ja, auch wenn nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist. Die Rente gehört in die Anlage R der Einkommensteuererklärung; den Ertragsanteil ermittelt das Finanzamt aus der Laufzeitangabe. Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab — bei ausschließlichem Bezug einer BU-Rente bleibt der steuerpflichtige Teil oft unter dem Grundfreibetrag.
Wird eine BU-Rente aus der bAV anders besteuert?
Ja, und der Unterschied ist erheblich. Weil die Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt wurden, wird die spätere BU-Rente nach § 22 Nr. 5 EStG voll nachgelagert besteuert und ist zusätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Dieselbe Logik gilt für eine BU als Zusatzbaustein zur Rürup-Rente. Bei gleicher Bruttorente bleibt netto also spürbar weniger übrig als bei einer privaten BU.
Quellen
- § 55 Abs. 2 EStDV — Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen , Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (2026)
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG — Ertragsanteilsbesteuerung , Einkommensteuergesetz (2026)
- § 22 Nr. 5 EStG — Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen , Einkommensteuergesetz (2026)