Elternzeit und Finanzen: Was sich ändert — und wie du dich vorbereitest

Elternzeit und Finanzen: Was sich ändert — und wie du dich vorbereitest


Elternzeit ist eine der größten finanziellen Veränderungen im Leben — und trotzdem beschäftigen sich die meisten erst kurz vorher damit. Dabei lohnt es sich, die Zahlen frühzeitig zu kennen: Das Elterngeld ist gedeckelt, die Krankenversicherung läuft weiter, und die Rentenlücke wächst.

Elterngeld: Was bekommst du?

Das Elterngeld ersetzt 65–67 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt — gedeckelt auf 1.800 Euro/Monat (Elterngeld Plus: max. 900 Euro/Monat).

Mindestbetrag: 300 Euro/Monat (auch für Nicht-Erwerbstätige).

Wichtige Details:

  • Berechnet wird das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz
  • Einmalige Zahlungen (Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden herausgerechnet
  • Bezugsdauer: 14 Monate insgesamt (Basis-Elterngeld), wenn beide Elternteile nehmen

Wer 3.500 Euro brutto (ca. 2.200 Euro netto) verdient, bekommt ca. 1.430 Euro Elterngeld — nicht 1.800, weil der Deckel erst bei höheren Einkommen greift. Bei 4.500 Euro brutto ist der Deckel bei 1.800 Euro erreicht.

Elterngeld Plus: Mehr Zeit, weniger Geld

Elterngeld Plus ist die halbe Leistung (max. 900 Euro/Monat), dafür doppelt so lange. Wer in Teilzeit zurückgeht, kombiniert Elterngeld Plus mit Teilzeiteinkommen — das kann finanziell sinnvoller sein als Vollzeit-Elternzeit.

Krankenversicherung in der Elternzeit

GKV-Mitglieder: Die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter, solange du kein eigenes Einkommen über dem Freibetrag hast. Kein Handlungsbedarf.

Privatversicherte: Beiträge laufen weiter — auch ohne Einkommen. Das kann monatlich mehrere hundert Euro kosten. Wer in der PKV ist, sollte das frühzeitig einkalkulieren und ggf. prüfen, ob ein Wechsel in den GKV-Familientarif möglich ist.

Altersvorsorge: Die stille Lücke

Elternzeit hinterlässt Spuren in der Rentenakte — aber nicht so dramatische wie oft befürchtet:

Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet für Kindererziehungszeiten automatisch Entgeltpunkte an:

  • 1,0 Punkt pro Jahr (West) für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes
  • Das entspricht dem Durchschnittslohn — also einer vollwertigen Rentenanrechnung

Das bedeutet: Wer 3 Jahre Elternzeit nimmt, bekommt rentenrechtlich 3 “durchschnittliche” Arbeitsjahre angerechnet. Für viele Mütter und Väter ist das tatsächlich mehr als sie in dieser Zeit selbst eingezahlt hätten.

Was trotzdem fehlt: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge laufen nicht automatisch weiter. Hier entsteht eine Lücke — je nach Dauer und Produkt unterschiedlich groß.

Was du vor der Elternzeit regeln solltest

  1. Elterngeld-Berechnung: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate sammeln, ungefähren Anspruch berechnen
  2. Budget für die Elternzeit: Monatliche Fixkosten gegen Elterngeld rechnen — reicht es?
  3. Notgroschen aufstocken: Die Elternzeit ist kein guter Zeitpunkt für finanzielle Überraschungen
  4. bAV-Beiträge prüfen: Können weiter eingezahlt werden, müssen aber oft aktiv vereinbart werden
  5. PKV-Situation klären (falls zutreffend)

Fazit

Elternzeit ist finanziell planbar — wenn man früh genug anfängt. Das Elterngeld federt den Einkommensausfall ab, aber nicht vollständig. Wer vorher einen Notgroschen hat, Fixkosten kennt und die bAV-Situation geklärt hat, geht entspannter in diese Phase.

Was konkret für eure Familiensituation optimal ist — Aufteilung, Elterngeld Plus, Teilzeit — lässt sich am besten individuell durchrechnen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld bei 3.500 Euro brutto?

Bei 3.500 € brutto Vollzeit entspricht das rund 2.200 € netto (Steuerklasse IV, kinderlos, gesetzliche KV). Elterngeld nach § 2 BEEG = 65 % × 2.200 € = rund 1.430 €/Monat. Bei niedrigeren Einkommen steigt der Satz auf 67 % (Einkommen unter 1.240 €, § 2 Abs. 2 BEEG), darunter auch Geschwister-Bonus +10 %. Einmalige Zahlungen (Boni, Urlaubsgeld) werden herausgerechnet. Bei 4.500 € brutto wird der 1.800-€-Deckel erreicht.

Was ist besser: Basis-Elterngeld oder Elterngeld Plus?

Basis-Elterngeld (§ 2 BEEG): Volle Leistung für 12-14 Monate — passt für reine Elternzeit ohne Nebentätigkeit. Elterngeld Plus (§ 4a BEEG): Halbe Leistung für 24-28 Monate — passt für Teilzeit-Rückkehr (bis 32 Stunden/Woche). Rechenbeispiel: 1.500 € Basis-Elterngeld 12 Monate = 18.000 €. Als Plus: 750 € × 24 Monate = 18.000 € — gleiche Summe, aber zusätzlich Teilzeitgehalt möglich. Kombinationsvariante nach § 4 BEEG nutzbar.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden/Woche (§ 15 BEEG, Grenze seit 1.9.2021 von 30 auf 32 Stunden erhöht). Der Arbeitgeber muss Teilzeit zustimmen, außer bei kleineren Betrieben (unter 15 Mitarbeiter) oder wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Eigene Einkünfte werden beim Elterngeld angerechnet: Hinzuverdienst mindert das Elterngeld anteilig (§ 2 Abs. 3 BEEG). Elterngeld Plus ist für Teilzeit-Rückkehr optimiert — kein Deckel-Verlust wie bei Basis-Elterngeld.

Was passiert mit meiner bAV während der Elternzeit?

Die bAV läuft während Elternzeit nicht automatisch weiter. Optionen: 1) Beitragsfrei stellen — Kapital bleibt investiert, aber keine neuen Beiträge, keine Arbeitgeberzuschüsse. 2) Private Fortzahlung nach § 1b Abs. 5 BetrAVG — eigene Beiträge, kein Arbeitgeberanteil. 3) Steuerlich: Einzahlungen aus Elterngeld sind nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei — bei Entgeltumwandlung aber kein Steuervorteil. Empfehlung: kleine Beiträge (50-100 €/Monat) fortführen, um Rentenlücke nicht zu vergrößern.

Ab wann gilt die neue Einkommensgrenze beim Elterngeld?

Seit 1.4.2024 gilt neue Obergrenze: Paare mit gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen über 200.000 €/Jahr haben keinen Elterngeld-Anspruch mehr (§ 1 Abs. 8 BEEG). Alleinerziehende: 150.000 €. Für Geburten ab 1.4.2025: Grenze sinkt weiter auf 175.000 € (Paare). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt — also für Geburten 2025 der Steuerbescheid 2024. Ziel: 10-15 % Einsparung im BMFSFJ-Haushalt.

Quellen

  1. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) §§ 1-4, 4a, 15 , Bundesministerium der Justiz (2025)
  2. Elterngeldstatistik 2024 — Bezugsdauern und Höhe , Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)
  3. Elterngeld-Digital — offizieller Rechner und Antragssystem , Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2025)