Steuern beim ETF-Sparplan: Was du wirklich zahlen musst
ETF-Sparplan eingerichtet, läuft — aber was passiert steuerlich? Viele Anleger beschäftigen sich erst damit, wenn der erste Steuerbescheid kommt. Dabei ist das System gar nicht kompliziert, wenn man die drei relevanten Begriffe kennt.
Die drei steuerlichen Ereignisse
1. Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne Wenn du ETF-Anteile verkaufst und Gewinn machst, fällt Abgeltungssteuer an: 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = 26,375 % effektiv (ohne Kirchensteuer).
Beispiel: Du kaufst für 10.000 Euro, verkaufst für 15.000 Euro. Gewinn: 5.000 Euro. Steuer: ca. 1.319 Euro.
Solange du nicht verkaufst, fällt keine Steuer an — der Steuerstundungseffekt ist ein echter Vorteil beim langfristigen Halten.
2. Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen Bei ausschüttenden ETFs wird jede Dividendenzahlung sofort besteuert. 1.000 Euro Ausschüttung → ca. 264 Euro Steuer → 736 Euro netto auf dem Konto.
3. Vorabpauschale Für thesaurierende ETFs hat der Gesetzgeber die Vorabpauschale eingeführt: eine jährliche Mindestbesteuerung, auch wenn du nichts verkaufst.
Die Vorabpauschale berechnet sich auf Basis des Basiszinses (festgelegt vom BMF) multipliziert mit dem ETF-Wert. Bei niedrigem Basiszins (wie 2021/22) war sie nahe null; bei höheren Zinsen steigt sie.
Praktisch: Dein Broker zieht die Vorabpauschale automatisch ab — du musst nichts machen. Beim späteren Verkauf werden die gezahlten Vorabpauschalen angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst.
Der Freistellungsauftrag: 1.000 Euro steuerfrei
Jeder hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Ehepaare: 2.000 Euro). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei.
Was bedeutet das praktisch?
- Kleines Depot, wenig Ausschüttungen → oft komplett steuerfrei
- Größeres Depot oder Verkäufe → Freibetrag schnell ausgeschöpft
Wichtig: Du musst aktiv einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker einrichten — sonst wird automatisch besteuert und du musst es über die Steuererklärung zurückfordern. Das kostet Zeit und Nerven.
Hast du mehrere Depots bei verschiedenen Brokern: Du kannst den Freibetrag aufteilen — aber die Summe darf 1.000 Euro nicht überschreiten.
Verlustverrechnung
Verluste aus ETF-Verkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden. Broker führen automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr übertragen.
Achtung: Verluste aus Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen (sog. Aktientopf). Bei ETFs gilt die allgemeine Verlustverrechnung.
Teilfreistellung für Aktienfonds
Eine Besonderheit: Bei Aktien-ETFs werden 30 % der Erträge pauschal steuerfrei gestellt (Teilfreistellung). Das senkt die effektive Steuerlast.
Effektiver Steuersatz auf Gewinne aus Aktien-ETFs: nicht 26,375 %, sondern ca. 18,5 % — wegen der 30 % Teilfreistellung.
Steuererklärung: Wann nötig?
Bei deutschen Brokern wird Abgeltungssteuer automatisch abgeführt — du musst nichts angeben, wenn du keinen Freistellungsauftrag vergessen hast und keine Verluste verrechnen willst.
Eine Steuererklärung kann sich lohnen, wenn:
- Dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (dann günstiger als Abgeltungssteuer)
- Du Verluste aus Vorjahren verrechnen willst
- Du Auslands-ETFs oder ausländische Broker nutzt
Fazit
Das Steuersystem für ETFs ist automatisiert und fair — aber nur, wenn du den Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Wer das vergisst, verschenkt bis zu 264 Euro jährlich.
Für eine optimale Steuergestaltung — insbesondere bei größeren Depots, mehreren Konten oder Auslandsbrokern — lohnt sich ein Beratungsgespräch oder ein Steuerberater.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer auf ETF-Gewinne?
25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ergibt einen effektiven Satz von 26,375 %. Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30 %, sodass der effektive Satz auf ca. 18,5 % sinkt. Hinzu kommt ggf. Kirchensteuer (8–9 %).
Was ist der Sparerpauschbetrag 2025?
1.000 € pro Jahr für Ledige, 2.000 € für Ehepaare (Stand 2025). Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) bis zu dieser Grenze sind steuerfrei — vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker eingerichtet.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag führt der Broker Abgeltungssteuer ab dem ersten Euro Kapitalertrag automatisch ab. Du kannst den Freibetrag zwar über die Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen, aber das kostet Zeit und Nerven. Das Einrichten dauert online wenige Minuten.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende ETFs, eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018. Berechnungsbasis ist der BMF-Basiszins multipliziert mit dem Fondswert. Der Broker führt die Steuer automatisch ab; beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Wann lohnt sich die Steuererklärung beim ETF-Depot?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung), wenn du Verluste aus Vorjahren verrechnen willst oder wenn du Auslands-ETFs bzw. ausländische Broker nutzt. Bei deutschen Brokern mit korrektem Freistellungsauftrag ist eine Angabe in der Steuererklärung meist nicht nötig.
Quellen
- § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen), § 32d EStG (Abgeltungssteuer) , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Investmentsteuergesetz — Vorabpauschale, Teilfreistellung , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale , Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2025)