Steuererklärung als Berufseinsteiger: Lohnt es sich und wie fängst du an?
Die meisten Berufseinsteiger machen keine Steuererklärung. Meistens aus einem von zwei Gründen: Entweder glauben sie, es nicht zu müssen — oder sie haben Angst vor dem Aufwand.
Beides ist verständlich. Und beides kostet Geld.
Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben, laut Statistischem Bundesamt rund 1.000 € zurück. Nicht weil das Finanzamt großzügig ist — sondern weil die meisten Menschen Ausgaben haben, die absetzbar sind und die der Arbeitgeber schlicht nicht kennt.
Muss ich als Berufseinsteiger eine Steuererklärung machen?
In den meisten Fällen: Nein, du bist nicht verpflichtet.
Als Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber, Steuerklasse 1 und keinen besonderen Einkünften bist du in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet. Das Finanzamt zieht die Steuer automatisch über die Lohnsteuer ab — und damit wäre es erledigt.
Ausnahmen, bei denen du verpflichtet bist:
- Du hast mehrere Jobs gleichzeitig (Steuerklasse 6 für den Nebenjob)
- Du beziehst Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I über 410 €
- Du hast Steuerklasse 3 oder 4 mit Faktor
Für die meisten frischen Berufseinsteiger in Münster trifft das nicht zu. Trotzdem lohnt sich die freiwillige Abgabe — fast immer.
Was kannst du als Berufseinsteiger absetzen?
Das sind die wichtigsten Posten für Einsteiger:
Werbungskosten Alles, was du für deine Arbeit ausgibst. Der Staat gewährt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € (ab 2023) — die brauchst du nicht einzeln nachweisen. Wenn deine tatsächlichen Ausgaben höher sind, lohnt sich die detaillierte Auflistung.
Was zählt zu den Werbungskosten?
- Fahrten zur Arbeit (0,30 € je Kilometer, einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer 0,38 €)
- Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch, Headset, Fachbücher
- Berufskleidung (wenn ausschließlich beruflich genutzt)
- Fortbildungen und Kurse
Umzugskosten Wer für den Job von einer anderen Stadt nach Münster gezogen ist — zum Beispiel nach dem Studium an der WWU oder der FH — kann den beruflich veranlassten Umzug steuerlich geltend machen. Das umfasst Transportkosten, doppelte Miete in der Übergangsphase und mehr.
Studienkosten als Verlustvorträge Wer nach dem Erststudium direkt in den Beruf einsteigt, kann Studienkosten (Semesterbeiträge, Lernmaterialien, Fahrten) als Werbungskosten geltend machen — wenn sie in einem zweiten Studium oder einer Fortbildung angefallen sind. Bei einem klassischen Erststudium gibt es hier Einschränkungen, aber es lohnt sich, das zu prüfen.
Vorsorgeaufwendungen Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung — all das kann zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Spenden Wer spendet, kann das absetzen — mit Spendenquittung bis 300 € formlos, darüber mit amtlicher Quittung.
Wie machst du die Steuererklärung?
Es gibt mehrere Wege:
ELSTER (kostenlos) Das offizielle Online-Portal der Finanzbehörden. Kostenlos, aber nicht besonders benutzerfreundlich. Für einfache Fälle reicht es.
Steuersoftware (ca. 15–30 € einmalig) Tools wie Wundertax, Smartsteuer oder WISO führen dich durch die Erklärung mit verständlichen Fragen. Für Einsteiger empfehlenswert, weil sie aktiv auf absetzbare Posten hinweisen, die man sonst vergessen würde.
Lohnsteuerhilfeverein (ca. 50–150 € Jahresbeitrag) Wer es lieber delegiert: Lohnsteuerhilfevereine sind deutlich günstiger als Steuerberater und dürfen Arbeitnehmer vollständig betreuen. In Münster gibt es mehrere lokale Vereine — einfach nach “Lohnsteuerhilfeverein Münster” suchen.
Steuerberater Für komplexe Fälle, zum Beispiel wenn Nebeneinkünfte, Vermietung oder Auslandseinkünfte dazukommen. Für einen einfachen Arbeitnehmerfall meist überdimensioniert.
Wie lange habe ich Zeit?
Die Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung beträgt 4 Jahre — du kannst also jetzt noch die Erklärungen für 2021, 2022, 2023 und 2024 einreichen, wenn du bisher keine gemacht hast.
Wer verpflichtet ist, die Erklärung abzugeben, hat bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit (ohne Steuerberater).
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Fazit
Die Steuererklärung ist für die meisten Berufseinsteiger kein Pflichttermin — aber ein lohnenswerter. Im Schnitt 1.000 € zurückbekommen, die man sonst einfach liegen lässt, ist kein triviales Ergebnis.
Wer noch beim Thema Finanzen am Anfang steht, findet im Artikel zu den häufigsten Finanzfehlern beim Berufsstart einen guten Überblick über weitere blinde Flecken.
Fang am besten mit einem einfachen Tool an, mach es einmal durch — und entscheide dann, ob du es selbst machen oder delegieren willst.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.
Häufige Fragen
Wann bin ich als Arbeitnehmer zur Steuererklärung verpflichtet?
Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG u. a. bei: Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor, Lohnersatzleistungen über 410 €/Jahr (Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld), zwei oder mehr Arbeitgebern gleichzeitig, Nebeneinkünften über 410 €, Freibetrag im ELStAM eingetragen, Verlustvortrag aus Vorjahren. Wer nichts davon hat und nur normales Gehalt bezieht, ist nicht verpflichtet — kann aber freiwillig abgeben.
Bis wann kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Bei freiwilliger Abgabe (Antragsveranlagung) gilt die 4-jährige Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO. Ende 2025 sind also noch die Jahre 2021–2024 nachreichbar. Bei Pflichtveranlagung läuft die Frist 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Was kann ich als Berufseinsteiger absetzen?
Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 € hinaus: Pendlerpauschale (0,30 € pro Entfernungs-km bis 20 km, 0,38 € ab 21. km, max. 4.500 € außer mit eigenem Auto), Arbeitsmittel (Computer, Fachbücher, Bürostuhl), Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten beruflich. Sonderausgaben: Beiträge zur RV/KV/PV, Rürup, Spenden, Kirchensteuer. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten über zumutbarer Belastung.
Wie gebe ich die Steuererklärung ab?
Drei Wege: (1) ELSTER (kostenlos, offiziell, www.elster.de), (2) Steuersoftware (WISO Steuer, SteuerSparErklärung, Smartsteuer — 25–40 €, oft mit Rückerstattungs-Optimierung), (3) Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (Verein meist günstiger, 60–250 € abhängig vom Einkommen). Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für viele Fälle (§ 25 Abs. 4 EStG), Papierform nur in Härtefällen.
Was passiert, wenn ich versäume eine Pflicht-Erklärung abzugeben?
Verspätungszuschlag (§ 152 AO) — mindestens 25 €/Monat seit 2018, gedeckelt auf 25.000 €. Bei wiederholter Säumigkeit drohen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (oft zum Nachteil der Betroffenen) und im Extremfall Bußgelder. Tipp: Bei Pflichtveranlagung lieber rechtzeitig Fristverlängerung beantragen — meist bis 30. September problemlos möglich.