1.000 Euro steuerfrei: Neue Entlastungsprämie 2026 — was Arbeitnehmer wissen müssen
Heute, am 13. April 2026, hat die schwarz-rote Bundesregierung eine neue steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro angekündigt. Arbeitgeber sollen sie ihren Beschäftigten noch in diesem Jahr zahlen können. Was steckt dahinter — und wie nutzt man das als Arbeitnehmer?
Was ist die Entlastungsprämie 2026?
Die neue Prämie folgt dem Muster der Inflationsausgleichsprämie, die zwischen 2022 und 2024 galt. Damals konnten Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen. Die neue Prämie ist mit 1.000 Euro gedeckelt — aber funktioniert nach demselben Prinzip: kein Cent Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Maßnahme heute auf einer Pressekonferenz an. Gleichzeitig soll die Mineralölsteuer für zwei Monate um 17 Cent pro Liter Benzin und Diesel gesenkt werden.
Wie funktioniert sie — was wir bisher wissen
Die genaue gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus. Auf Basis der Inflationsausgleichsprämie ist aber absehbar, wie sie funktionieren wird:
Freiwillige Leistung des Arbeitgebers: Kein Arbeitnehmer hat automatisch einen Anspruch — es sei denn, der Arbeitgeber zahlt freiwillig oder ein Tarifvertrag regelt es.
Zusätzlichkeitsgebot: Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Sie darf nicht anstelle einer bereits vereinbarten Gehaltserhöhung gewährt werden — und das Grundgehalt darf auch nicht zugunsten der Prämie abgesenkt werden.
Einfache Umsetzung für Arbeitgeber: Wie bei der Inflationsausgleichsprämie genügt voraussichtlich ein Hinweis in der Gehaltsabrechnung, dass die Zahlung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entlastung steht.
Auszahlungszeitraum: Noch 2026 — genaues Datum folgt mit der gesetzlichen Regelung.
Was das für dich als Arbeitnehmer bedeutet
1.000 Euro brutto ist 1.000 Euro netto. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % wäre das sonst eine Steuerlast von 350 Euro — die entfällt komplett. Dazu keine Sozialabgaben (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil = 200 Euro). Effektiver Vorteil gegenüber einer normalen Gehaltserhöhung: ca. 550 Euro mehr in der Tasche.
Was du jetzt tun solltest
Arbeitgeber ansprechen: Frage deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung aktiv, ob die Entlastungsprämie ausgezahlt wird — sobald die gesetzliche Regelung final ist. Viele Arbeitgeber zahlen nur, wenn Mitarbeiter nachfragen oder wenn es intern kommuniziert wird.
Tarifvertrag prüfen: In tarifgebundenen Unternehmen oder Branchen können Gewerkschaften die Prämie als Bestandteil von Tarifverhandlungen verankern.
Nicht mit Gehaltserhöhung vermischen: Wer gerade eine Gehaltserhöhung verhandelt, sollte darauf achten, dass die Prämie als separate Zahlung läuft — und nicht als Ersatz für eine zugesagte Erhöhung.
Was noch offen ist
Die Bundesregierung hat heute das Prinzip angekündigt — die konkrete Gesetzgebung folgt. Offen sind noch:
- Genaue Bedingungen und Frist
- Ob und wie Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt werden
- Ob es eine Einkommensgrenze gibt
Dieser Artikel wird aktualisiert, sobald die finalen Details vorliegen.
Einordnung
Die Entlastungsprämie ist ein klassisches Instrument der “günstigen Entlastung”: Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, Arbeitgeber können freiwillig helfen, und Arbeitnehmer bekommen netto mehr — ohne dass das Grundgehalt steigt. Das ist keine Lösung struktureller Probleme, aber ein echter kurzfristiger Vorteil für alle, die ihn nutzen.
Wer mehr über legale steuerfreie Gehaltsextras wissen will: Welche steuerfreien Extras Arbeitgeber noch zahlen können, erklärt dieser Artikel.
Dieser Artikel basiert auf der Ankündigung der Bundesregierung vom 13. April 2026. Die gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus. Angaben ohne Gewähr — bitte finale Regelung abwarten. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Finanzberater.
Häufige Fragen
Was ist die Entlastungsprämie 2026?
Eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 €, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Mitarbeiter zahlen können. Angekündigt am 13.4.2026 von Bundeskanzler Merz als kurzfristiges Entlastungsinstrument. Vorbild: Inflationsausgleichsprämie 2022-2024 (§ 3 Nr. 11c EStG, damals bis 3.000 € steuerfrei). Wesentlicher Vorteil: Keine Lohnsteuer, kein Soli, keine Kirchensteuer, keine Sozialabgaben — 1.000 € brutto ankommen 1.000 € netto beim Arbeitnehmer. Gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus, wird voraussichtlich 2026 umgesetzt.
Muss mein Arbeitgeber die Entlastungsprämie zahlen?
Nein. Die Prämie ist freiwillig — kein Arbeitnehmer hat automatischen Rechtsanspruch. Ausnahmen: tarifvertragliche Regelungen (z. B. in der Metall- oder Chemieindustrie häufig), betriebliche Einigungen mit Betriebsrat, oder Zusage im individuellen Arbeitsvertrag. Wichtig: Nachfragen beim Arbeitgeber lohnt sich — viele Unternehmen zahlen nur bei aktiver Mitarbeiternachfrage. Bei der Inflationsausgleichsprämie 2022-2024 zahlten rund 60 % der Unternehmen, aber durchschnittlich nur etwa 1.800 € statt der möglichen 3.000 €.
Wie viel netto bringt die Entlastungsprämie wirklich?
Vergleich 1.000 € Prämie vs. 1.000 € regulärer Gehaltserhöhung: Prämie = 1.000 € netto (steuer- und abgabenfrei). Reguläre Gehaltserhöhung bei Steuerklasse IV, 45.000 € Jahresbrutto, kinderlos: 1.000 € brutto = rund 570 € netto (Lohnsteuer ca. 180 €, Soli 10 €, Sozialabgaben AN-Anteil ca. 200 €, je nach Bundesland ggf. Kirchensteuer 45 €). Vorteil Prämie: rund 430 €. Bei höherem Einkommen (Grenzsteuersatz 42 %) sogar rund 540 € Vorteil.
Was ist das Zusätzlichkeitsgebot?
Steuerrechtliche Regel (§ 8 Abs. 4 EStG): Steuerfreie Zuwendungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Verboten: Gehaltsabsenkung mit nachträglicher "Prämie" als Ersatz, Verrechnung mit bereits zugesagter Gehaltserhöhung, anstatt regulärer Boni. Erlaubt: Zahlung neben regulärem Gehalt, ohne dieses zu mindern. Kontrolle durch Finanzamt bei Betriebsprüfung. Bei Verstoß: Nachversteuerung der Prämie + Säumniszuschläge + ggf. Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Gilt auch bei der Inflationsausgleichsprämie und Sachzuwendungen.
Kann ich die Entlastungsprämie bei mehreren Arbeitgebern bekommen?
Bei der Inflationsausgleichsprämie war es möglich: 3.000 € pro Arbeitsverhältnis, bei 2 Arbeitgebern also 6.000 € steuerfrei. Die Entlastungsprämie 2026 wird voraussichtlich analog pro Arbeitsverhältnis gelten — bei Teilzeit + Minijob also potenziell 2.000 € möglich. Aber: Details müssen abgewartet werden. Bei Minijobs (bis 556 €/Monat 2025): Prämie bleibt ebenfalls steuerfrei und zählt nicht zur 556-€-Geringfügigkeitsgrenze. Bei mehreren Arbeitgebern Buchhaltung genau dokumentieren für mögliche Nachfragen.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 3 Nr. 11c, 8 Abs. 4 Inflationsausgleichsprämie und Zusätzlichkeitsgebot , Bundesministerium der Justiz (2025)
- Pressekonferenz Bundeskanzler — Entlastungspaket 13.4.2026 , Bundesregierung / Bundespresseamt (2026)
- Auswertung Inflationsausgleichsprämie 2022-2024 , Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)