bAV beim Jobwechsel: Was passiert mit deiner Betriebsrente?

bAV beim Jobwechsel: Was passiert mit deiner Betriebsrente?


Betriebliche Altersvorsorge aufgebaut, jetzt kommt ein Jobwechsel — und plötzlich ist unklar, was mit den angesparten Beträgen passiert. Für viele Berufseinsteiger ist das das erste Mal, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Option 1: Mitnahme zum neuen Arbeitgeber (Portabilität)

Du hast das Recht, deine bAV zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen — aber nur, wenn der neue Arbeitgeber das akzeptiert. Er ist dazu nicht verpflichtet.

Wenn er es akzeptiert, wird das angesparte Kapital (der “Übertragungswert”) zum neuen Versorgungsträger übertragen. Der neue Arbeitgeber kann dann seinen eigenen Durchführungsweg wählen.

Wichtig: Mitnahme funktioniert am einfachsten, wenn beide Arbeitgeber denselben Versicherer oder dieselbe Versorgungseinrichtung nutzen.

Option 2: Beitragsfreistellung

Du lässt die bAV beim alten Anbieter — zahlst aber keine Beiträge mehr. Das angesparte Kapital bleibt investiert und wächst bis zur Rente weiter.

Das ist die häufigste Lösung. Nachteil: Die Ansprüche werden kleiner, weil du nicht mehr einzahlst. Über viele Jobwechsel entstehen mehrere kleine “Rentenanwartschaften” bei verschiedenen Anbietern — unübersichtlich.

Voraussetzung für Unverfallbarkeit: Die bAV-Anwartschaft ist nur dann “unverfallbar” (also sicher, auch wenn du den Job verlässt), wenn:

  • Du das 21. Lebensjahr vollendet hast, und
  • Die Zusage mindestens 3 Jahre bestanden hat

Jüngere Anwartschaften oder sehr kurze Betriebszugehörigkeit können verfallen.

Option 3: Auszahlung — meist keine gute Idee

Bei kleinen Beträgen (unter der Bagatellgrenze, 2025: ca. 36 Euro/Monat Rentenanwartschaft) kann der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen. Das ist dann steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig — und du verlierst die Altersvorsorge.

Freiwillige Auszahlungen vor dem Rentenalter sind bei arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen nicht möglich.

Was du beim Jobwechsel tun solltest

  1. Durchführungsweg klären: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse — das beeinflusst die Übertragbarkeit
  2. Übertragungswert anfragen: Lass dir den aktuellen Wert schriftlich bestätigen
  3. Beim neuen Arbeitgeber nachfragen: Kann die bAV übertragen werden? Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss, wenn du neu abschließt?
  4. Unverfallbarkeit prüfen: Bist du die Voraussetzungen erfüllt?

Fazit

Ein Jobwechsel muss kein bAV-Verlust sein — aber er erfordert aktives Handeln. Die beitragsfreie Weiterführung ist in den meisten Fällen die einfachste Option. Wer mehrere Jobs hatte, sollte seine bAV-Anwartschaften im Überblick behalten.

Ob eine Übertragung oder Weiterführung für deine Situation günstiger ist, hängt von den konkreten Verträgen ab. Ein Beratungsgespräch hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Finanzbildung und stellt keine individuelle Anlage- oder Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Finanzberater.

Häufige Fragen

Kann ich meine bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Ja, bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht seit 2005 ein gesetzlicher Anspruch auf Wertübertragung nach § 4 Abs. 3 BetrAVG, sofern der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung nicht übersteigt (2025: 96.600 €/Jahr). Der neue Arbeitgeber muss den Übertragungswert in seine bAV aufnehmen — er kann aber den Durchführungsweg wählen. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse besteht kein Übertragungsanspruch, nur Einzelfallabsprachen.

Was heißt unverfallbare bAV?

Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG: Die aufgebaute Anwartschaft bleibt dir auch nach Ausscheiden erhalten. Seit 2009 gilt für neue Zusagen: Unverfallbarkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern Zusage mindestens 3 Jahre bestanden hat. Bei Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG, eigene Beiträge aus Brutto): sofort unverfallbar ab erstem Euro. Bei rein arbeitgeberfinanzierter bAV: Unverfallbarkeits-Frist kann dazu führen, dass bei frühem Jobwechsel Arbeitgeber-Anteile komplett verfallen.

Kann ich mir die bAV beim Jobwechsel auszahlen lassen?

Nur in zwei Fällen: 1) Bagatellabfindung bei sehr kleinen Anwartschaften — wenn die monatliche Rente unter 1 % der Bezugsgröße West liegt (2025: 3.640 €, also Grenze bei 36,40 €/Monat Rente, § 3 BetrAVG). Der Arbeitgeber kann hier einseitig abfinden. 2) Bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherung vor 2005 unter bestimmten steuerlichen Bedingungen. Sonst: Keine vorzeitige Auszahlung möglich. Nachteil der Abfindung: Steuerpflicht (Fünftel-Regelung möglich), Sozialabgaben, Verlust der Altersvorsorge.

Was ist die beste Option beim Jobwechsel?

Wenn der neue Arbeitgeber den gleichen Versicherer/Durchführungsweg nutzt: Mitnahme = einfachste Option, weil alle Beiträge in einem Vertrag zusammenfließen. Sonst häufigste Wahl: Beitragsfreistellung beim alten Anbieter + neuer Vertrag beim neuen Arbeitgeber. Vorteil: kein Verwaltungsaufwand. Nachteil: Mehrere kleine Anwartschaften bei verschiedenen Anbietern. Alternative: Private Weiterführung mit eigenen Beiträgen beim alten Anbieter nach § 1b Abs. 5 BetrAVG — sinnvoll, wenn der Vertrag besonders gute Konditionen hatte.

Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung?

Beim neuen Arbeitgeber muss Zuschuss von mindestens 15 % der Entgeltumwandlung gezahlt werden, sofern der Arbeitgeber Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge). Pflichtzuschuss entfällt nicht beim Jobwechsel — alter Vertrag läuft ohne Zuschuss beitragsfrei weiter, neuer Vertrag beim neuen Arbeitgeber erhält Zuschuss. Deshalb bei Jobwechsel den Pflichtzuschuss aktiv einfordern, falls nicht automatisch angeboten.

Quellen

  1. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) §§ 1a, 1b, 3, 4 , Bundesministerium der Justiz (2025)
  2. Betriebliche Altersversorgung — Leitfaden für Arbeitnehmer , Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2025)
  3. bAV-Studie Deutschland 2024 , Aon Solutions Germany (2024)